Barbara Rehringer erledigte Lazarethhauspfründe und in Hinkunft bey jeder durch den Tod oder durch Einziehung erledigten Pfründe, die von den betreffenden Personen aus den Renten des M. V. Fondes bezogenen Genuß sogleich bey der Erledigungsanzeige genau auszuweisen, damit die geeignete Anmeldung wegen möglichen Rückersatz der Bezüge bey dem kk Bezirksgerichte eingeleitet werden kann. Nro. 1176. Erinnerung über den Vorgang bey Verleihung von Pfründen u. Antrag zu dessen Abänderung. Herr Referent erstattet dießfalls folgenden Vortrag: Bey Verleihung der Pfründen aus den Stiftungen des M. V. Fondes bestand bey dem Maãte u. auch bey dem Gem. Rathe bisher die Gepflogenheit, daß sich Bewerber um solche Pfründen zu jeder Zeit, u. auch, wenn gerade keine Pfründe erledigt war, entweder in der Kanzley oder einem H. Gem. Rath meldeten, wo dann ein Protokoll, in Form eines Gesuches mit ihnen aufgenommen wurde, in welchem das Alter, der Stand u. die Ursachen der Bewerbung angegeben waren. Den meisten dieser Gesuche waren auch ärztl. u. Armuthszeugniße angeschlossen. Bey dem Einlangen dieser Gesuche wurden die Bewerber in einer Tabelle vorgemerkt, u. bey Erledigung einer Pfründe wurden die Bedürftigsten in Vorschlag gebracht, aus welchen dann der Gemeinderath jenen bestimmte dem die Pfründe zu verleihen sey. Seit mir das Referat des M. V. Fondes anvertraut ist, habe ich diesen Vorgang gewissenhaft eingehalten, u. ich habe jeder zeit die einstimmige Genehmigung des Gemeinderathes zur Verleihung einer Pfründe für unumgänglich nöthig erachtet u. auch nicht einen Bittsteller bevorzugt, eben so wenig einen in Vorschlag gebracht, von dem ich nicht die Überzeugung mir verschafft hatte, daß derselbe wirklich arm u. wahrhaft hilfsbedürftig sey. Durch den Eingangs erwähnten u. bisher eingehaltenen Vorgang aber war nicht auszuweichen, daß sich die Pfründengesuche derart vermehrten, daß jetzt über 60 derley Eingaben vorliegen. Dieser Umstand, u. weil häufig Beschwerden von Gesuchstellern darüber vorkommen, daß ihre Eingaben nach Jahren oft noch nicht erledigt seyen, haben das Bedürfniß rege gemacht, den bisherigen Vorgang bey
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