Ratsprotokolle 1851

Sekretär dießfalls zu Protokoll zu vernehmen. IV. Section. Nro. 1178. Anzeige des Bauverwalters Haratzmüller, daß bey ihm vom Forster zu Fraunhofen 90 Stämme Bauholz zu kaufen angetragen wurden. Der Hr. Bauverwalter Haratzmüller u. Gemeinderath Hr. Millner werden ersucht, dieses Holz zu behandeln u. über Preiß u. Kaufbedingniße zu relationiren. Nro. 1127. Wochenliste pr. 17 fl 15 xr CMz. Dem Bauamte zur Zahlung mit 17 fl 15 xr CMz. V. Section. Nro. 1107. Gesuch der hiesigen Zuckerbäcker um gutächtliche Einbegleitung des anliegenden Rekurses wegen der dem Andreas Geyer ertheilten Bewilligung zum Betriebe der Küchenbäckerey. Ist an die Bezkshptmschft die Note zu erlassen, zur Würdigung des vorliegenden Rekurses jene Akten mitzutheilen, welche der Verleihung der Kuchenbäckerey an And. Geyer zu Grunde liegen. Nro. 1128. Note der Bezkshptschft wegen Zustellung der anliegenden Erledigung an Joh. Pöpperl. Zur Wissenschaft, und Hrn. Joh. Pöpperl gegen Empfangschein zuzustellen. Nro. 1129. Dasselbe an Benedikt Glinz u. die Scheermesserer Innung. Herrn Sekr. Neumayr zur Zustellung dieser Beilagen an die betreffenden Partheyen gegen deren Empfangsbestättigung. Nro. 1130. Note der Bezkshptschft um Einsendung mehrerer Aktenstücke rücksichtlich der Gewerbsrechte des Mathias Haider, Schneider auf der Gmain. Hr. Sekr. Neumayr beliebe diese abverlangten Akten der Bezkshptschft in Vorlage zu bringen. Nro. 1131. Note derselben um der Vernehmung mehrerer Lederer nach welchen Anhaltspunkten der Umfang u. Geschäftsbetrieb u. das Einkommen eines solchen Gewerbes ermessen werden könne. Dem Hrn. Sekr. Neumayr zur dießfällige Vernehmung der Hrn. Lederermeister. Nro. 1132. Note derselben um Vernehmung der Zweck u. Nagelschmiede rücksichtlich der beantragten Gleichstellung der Erwerbsteuer derselben. Den bey den Nagel- u. Zwecksch. Handwerke mit Dekret zu erinnern, daß sie zu diesem Behufe aus ihrer Mitte 2 Vertrauensmänner erwählen, u. diese dem Secretär zur Vernehmung bekannt machen. Nro. 1136. Indors. der Bezkshptschft wegen Einhohlung eines Gutachtens

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