Nro. 1150 Die Wahlkoõn überreicht den Wahlakt über die vorgenommene Wahl eines Gem. Rathes für den nach §. 41. enthobenen Hrn. Franz Wickhoff zur Prüfung. Werden vom Herr Alterspräsidenten die Herren Gem. Räthe v. Koller, v. Jäger, Krenklmüller, Vögerl und Edelbaur zur Prüfung der Wahlakten bestimmt. Der Herr Vorsitzende ersucht hierauf mit Bezug auf den in voriger Sitzung gemachten Beschluß wegen Bestimmung der Dotation für den Herrn Bürgermeister, um dießfällige Abstimmung, und trägt auf eine vorläufige Functionszulage von jährl. 600 fl CMz an, diesem Antrage stimmen die Herrn Gem. Räthe Eysn, Nutzinger, Haratzmüller, Plersch, Vögerl u. Edelbaur bey. Herr Gem. Rath. Vacano ernach gründlicher Darstellung innert hierauf auf Grundlage seiner früher gemachten Erinnerung, um nicht Weitläufig zu seyn, geht meine Meinung dahin, daß für den künftigen Hrn Bürgermeister eine jährliche Dotation von 800 fl bestimmt werden sollte, welchen dem selben in vierteljährigen Raten ausbezalt werden soll. Dieser Meinung schliessen sich die Herrn G. Räthe Gaffl, Lechner, Duscher, Stigler, v. Jäger, Millner, Krenklmüllner, Mich. Heindl, Ant. Heindl u. v. Koller an, daher Beschluss per majora Wird für den künftigen Hrn. Bürgermeister eine jährliche Dotation von 800 fl CMz bestimmt, welche demselben in vierteljährigen Raten bey der Stadtkaßa zahlbar angewiesen wird. Nro. 1169. Hierauf wurde das vom Hrn. Gem. Rath Haller verfaßte Program zur Vornahme der Wahl des Bürgermeisters u. dessen Stellvertreters neuerdings vorgetragen, welches dahin lautet: 1. Um im Geiste des §. 82 des Gem. Gesetzes die Theilnahme der Gemeindeglieder zur Beiwohnung zu fördern, wird die Wahl des Bürgermeisters u. dessen Stellvertreters (Vice Bürgermeisters) an einem Feyertage, und zwar Dienstag den 25. März d.J. in außerordentlicher Sitzung vorgenommen. 2. Der Herr Alterspräsident ladet die Hrn. Gem. Räthe mit Schreiben, worin die bezügl. Stelle des §. 43 der Gem. Ordnung wörtlich angeführt ist, zur Wahl des Bgmstrs. u. dessen Stellver-
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