und sohin für den in Concurs verfallenen Hrn. Franz Pfaffenberger die Wahl eines neuen Gemeinderathes vorzunehmen sey. Dann sey auch noch vor der Wahl des Herrn Bürgermeister früher die Dotation für selben zu bestimmen, nachdem sich in dieser Beziehung in der Gem. Ordnung ausgesprochen ist. Nach gründlicher Beleuchtung und Darstellung von Seite des Herrn Gem. Rath Vacano ist mit Berufung auf den § 42 der Gem. Ordg. für Hrn. Franz Pfaffenberger keine neue Wahl vorzunehmen, sondern dessen Stelle blos zu suspendiren und es würde hierauf folgendes beschloßen: Es ist für den in Concurs verfallenen Herrn Franz Pfaffenberger keine neue Wahl einzuleiten, und hinsichtlich der Dotirung für den Herrn Bürgermeister ist selbes bey nächster Sitzung in Berathung zu ziehen, und zum Behufe der definitiven Beschlußfaßung an sämmtliche Herren Gem. Räthe die Currende zu erlassen, zur Sitzung am 11. d.Mts. verläßlich zu erscheinen. Herr Gem. Rath Anton Heindl bringt in Vortrag, daß die am 31. Jänner d.J. im Spitale der barmh. Schwestern verstorbene, aus dem ArmenInstitut mit tägl. 3 xr betheilte Rosalia Lederhilger mehrere Effekten hinterlassen habe, und daher beym kk. Bezksgerichte die Forderung des Armeninstitutes angemeldet werden wolle. Wird Hr. Kaßier Göschl beauftragt, unverzüglich die Rechnung über die Betheilung der Rosalia Lederhilger vorzulegen, um selbe beym Bezirksgericht anmelden zu können. Zugleich erhält der Hr. Kassier, die Weisung in Hinkunft jederzeit nach Einlauf des Todtenzettels eines Armeninstituts oder Mildenversorgungsfonds Pfründners gleich die Anzeige mit der Rechnung zu machen. Wittigschlager Mich. Heindl Amtman Schriftführer
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