Ratsprotokolle 1851

bescheiden, daß derselbe keiner Gewerbsstörung überwiesen werden könnte, da er nach protokollarischer Aussage in die Condition des berechtigten Wundarzten Schweikofer getretten, u. mit selben einen Vertrag abgeschlossen habe, den selber in Original beibrachte wovon die H. Beschwerdeführer mit der Bemerkung rathschlägig zu verständigen sind, daß hinsichtlich der Einhaltung der chirurgischen Gremialstatuten, nach welchen Becker erst nach Ablauf eines Jahres in den Dienst eines andern Wundarzten tretten dürfte, der Gemeinderath zu entscheiden nicht competent sey. Auch ist das chyrurgische Gremium zu Handen des Vorstehers H. Haupt von dem Vertrage des Karl Becker mit Hrn. Schweikofer durch Abschrift desselben zu verständigen. VI. Section Nro. 1110. Eingabe des Hrn. Gem. R. Lechner wegen Abhaltung eines Augen scheins beym Bürgerspitalsgebäude in Betreff mehrerer schadhaften Stellen. Wird am 10. d.Mts. um 2 Uhr Nachmittags ein Augenschein abgehalten, wozu die Herren Gem. Räthe Edelbaur, Lechner Vögerl, Eysn, Nutzinger, Hr. Baumeister Huber, u. Hr Schiefermayr zur Aufnahme des Protokolls einzuladen sind. Nro 1035. Protokoll über den coõnellen Augenschein pto des ao. 849 hergestellten Gartenzaunes u. des Lusthäuschens im Bruderhausgarten. Ist auf Grundlage dieses Protokolls die höhere Genehmigung einzuhohlen. Nro. 1049. Krankenhaus Rapport vom Mth. Febr. 851 des Instituts der barmh. Schwestern. Ist der kk. Bezirkshauptmannschaft zur Einsicht und Zurückmittlung mit Note einzusenden. Nro. 1027. Schreiben vom Gem. Rath Ollmütz, womit die Verpflegskosten für Georg Winkler pr 2 fl 42 xr CMz übermacht werden. Wird die M. V. F. Rechnungsführung angewiesen, den eingeflossenen Betrag in Rechnung zu stellen, übrigens der Empfang an den Gem. Rath Ollmütz mit Note zu bestättigen. Nro. 1036. Relation des Sekr. Neumayr rücksichtlich des Peter Savio. Ist sich an die Delegation in Adene zu verwenden und selbe zu ersuchen, den Ziegelschläger Meister Rudolf in Majgio zur Zahlung der Verpflegskosten pr 29 fl 54 xr CMz zu verhalten und im Falle eines Anstandes die Gemeinde St. Daniele die Vergü-

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