Ratsprotokolle 1851

III. Section. Nro. 976. Note der Bezkshptschaft wegen Ausfertigung des Miethvertrages wegen Überlaßung des Steibl'schen Hauses zur Unterkunft der deutschen Hauptschulen. Aufzubewahren u. ist mit Schreiben zu erwiedern, daß die Ausstellung des Miethvertrages wahrscheinlich u. irthümlich hieher gegeben wurde, zumal der Gem. Rath sich nicht berufen findet, der kk. Landesregg resp. in Vertretung des kk. Landesschulfondes vorzugreifen, da es derselben obliegt, diesen Vertrag laut §. 5 desselben für dessen Rechnung auf klassenmäßigen Stempelstellen zu lassen. Nro. 1002. Quittung über 24 CMz des Zetteltrager Pichler für Affigirung von 112 Kundmachungen. Mit 24 xr CMz zur Zahlung. Nro. 1003. Schreiben vom kk. Bezksgericht Sobislau, daß die Erben nach Johann Faber gegen die Berichtigung der Taxen pr 31 fl 54 xr protestiren. Zur Wissenschaft, u. dem Taxamte zur Vermerkung u. seinerzeitigen Amtshandlung. Nro. 1006. Schreiben vom kk. Landesgericht Steyr, daß in Folge h. Ministerial Erlaß das Gesuch des Gem. Rathes wegen Anweisung der Bezksger. zur exekutiven Eintreibung der für die Gemeinde aushaftenden Taxen u. sonstigen Gebühren prinzipiel in Verhandlung stehe. Zur Wissenschaft u. von dem Taxamte in Vermerkung zu nehmen. Nro. 1005. Schreiben vom Gem. Rathe Linz womit die Mittheilung in Betreff in Betrifft der dort gepflogenen Einkommensteuerfatierung gemacht wird. Zur Wissenschaft u. ist ein Dankschreiben zu erlassen. Nro. 1026. Dasselbe Schreiben vom Gemeinde Rath Wels. Zur Wissenschaft. Nro. 1037. Anfrage des Kaßaamtes, ob es bey der Einhebung der Land u. Inleutsteuer u. accordirten Gaben pro 851 wie bisher sein Verbleiben habe. So lange die Einnahmsquellen unserer Gemeinde nicht geregelt sind, hat es bey der Einhebung der früheren Giebigkeiten für die Ortsgem. sein Verbleiben woran Hr. Kaßier zur Benehmungswissenschaft erinnert wird. Nro. 1039. Das Kaßaamt überreicht das abgeschloßene Stadtkassa Journal vom Monate Febr. 851 s. Beilagen. Zur Revision. Nro. 1050. Schreiben von der Gem. Verwaltung Thanstetten rücksichtlich der von Joh. Adelwanger hieher schuldigen Taxen pr 28 fl 20 xr CMz. Sind die gerichtl. Schritte sogleich einzuleiten, wozu Hr.

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