liche zum Voglsangsteg führende Communicationssteg in seiner bisherigen Breite von 4 Schuhen durchaus unbeirrt u. ungeschmälert bleibt, von Seite der Gemeinde kein Anstand, da jedoch die beyden Anrainer Fr. Josefa Klausberger u. H. Franz Osterer sowohl gegen dieselbe, als auch gegen die beantragte Errichtung eines neuen Fluderwerkes mittelst Anzapfung des eigenthümlichen Sägefluders innerhalb des Stampfraumes Einsprache erheben, u. es Ihnen gleichwie den übrigen Wasserwerksbesitzern in Voglsang unbenommen bleiben müsse, ihre etwaigen Rechte wegen allfälliger dadurch entstehender Schmälerung des Wassers im Rechtswege auszutragen, so kann Ihnen der Gemeinderath vor Schlichtung der privatrechtlichen Ansprüche entweder im Wege gerichtlichen Spruches oder außergerichtlicher vertragsmäßiger Ausgleichung die Wiederherstellung des in Frage stehenden Stampfes in so lange nicht bewilligen, als Sie nicht die angezogenen Nachweisungen zur Ergänzung ihres Gesuches de pr. 1. Febr. 1851 Z. 560 als Belege in Vorlage bringen. Es hat sonach in so lange bey der mit Dekret vom 31. Jänner 1851 verordneten Einstellung des Baues sein Verbleiben. Hievon werden Sie, die Anrainer Fr. Josefa Klausberger, H. Franz Osterer, H. Ignaz Jexmayr, u. die fürstl. Lamberg. Güterdirektion auf Rubrick, das Polizeyamt durch Vorhalt verständiget. Nro. 889 Gesuch des Georg Linner befugten Glänzer um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Josefa Weichselbaumer. Der H. Bittsteller wiederhohlt auf den Bescheid des Gemeinderathes vom 7. Febr. 1851 Z. 365 gewiesen. Nro. 929 Note der k.k. Bezkshptschft. wegen Verfügung zur Unterkunft des am 6. d.Mts. hier eintreffenden Transportes des 3. Baõn. Inf. Regmt. Ritter v. Roßbach bestehend aus 280 Köpfen. Dem Conscr. Amte mit der Weisung hinsichtlich der Bequartirung Vorsorge zu treffen, die Austheilung zu machen, u. die zu treffende Verfügung früher dem Gemeinderathe anzuzeigen. Nro. 942 Protokoll mit Franz Aichinger led. Bauernknecht wegen ungemeldeten Aufenthalt bey Joh. Hörtenhuber Nro. 405 in Aichet. Dieses Protokoll dem k.k. Bezks. Ger. mit dem Antrage auf gesetzliche Bestrafung vorzulegen, u. in dem Strafantragsausweis
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