Nro. 850 Note der k.k. Bezkshptschft. wegen Einbringung der für Katharina u. Josefa Haslinger erlaufenen Verpflegskosten pr. 50 fl 8 xr C.M. Dem Conscr. Amte um Äußerung über die Zuständigkeit u. Verhältniße der Katharina u. Josefa Haslinger, und Bekanntgabe ihrer etwaigen Verwandten. Nro. 839 Gesuch des Gustav Royko um Erwirkung der Aufnahme in das Badespital Gastein. Sind Hrn. Gustav Royko die in der Reggsverordnung vom 30. May 1835 Z. 14834 u. h. Statthalterey Erlaß vom 7. Jänner 1851 Z. 467 enthaltene Bedingung, welche zur Aufnahme in das Badespital zu Gastein erforderlich sind, mittelst Dekret bekannt zu geben, und demselben zu bedeuten, dem Gemeinderathe behufs der Erwirkung der Aufnahmsbewilligung ehestens das Armuthszeugniß, u. das heilärztliche Zeugniß über den Bedarf des Heilbades zu überreichen. Vorgelesen. Amtman Schriftführer Wittigschlager Heindl Vogl
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