Steyr der Bürgermeister im Einverständnis mit dem Gem. Rathe die Verleihung von Gewerben und Handelsbefugnissen zusteht, daher Andreas Geyer mit seinem Ansuchen an den Gemeinderath gewiesen werden wolle. Übrigens sind die hiesigen Zuckerbäcker von diesem Erlaße mittelst Intimationsdekret zu verständigen. Nro. 834 Note derselben, mit der Anzeige, daß Joh. Pöpperl mit seinem Rekurse wegen untersagter Verfertigung von Säbelklingen abgewiesen, u. das bezirkshptschftl. Erkenntniß bestättiget wird. Dem Hrn. Sekr. Neumayr mit dem Auftrage, den Johann Pöpperl das beiliegende Dekret gegen dessen Empfangsschein zuzustellen, die Verhandlungsakten aufzubewahren, übrigens auch die Beschwerdeführer von dieser Entscheidung mittelst Intimationsdekret zu verständigen. Nro. 848 Anzeige der hiesigen Chirurgatsbesitzer, daß Karl Becker chirurgischer Subjekt auf eigene Rechnung Kundschaften übernommen hat, u. bitten um Schutz gegen diese Gewerbsstörung. Beliebe Hr. Sekr. Neumayr den Karl Becker dießfalls zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 871 Bericht des Hrn. Sekr. Neumayr unter Vorlage der Akten über das Gesuch des Franz Teufelmayr wegen Ausübung der Weißbäckerey. Dieses in den Wirkungskreis des Gemeinderathes gehörige Einschreiten wird auf die rechtskräftige Entscheidung des Magistrats Steyr v. 13. Nov. 1849 Z. 4717 verwiesen, u. hievon unter Einem an die k.k. Bezkshptschaft die Mittheilung gemacht. VI. Section Nro. 864 Note der Bezkshptschft. laut welchem in Folge Statthalterey Erlaß v. 29. v.Mts. das ständische Obereinnehmeramt in Linz zur Auszahlung der für Joh. Schwarz erlaufenen Verpflegskosten pr. 3 fl 39 2/4 xr C.M. angewiesen wurde. Der Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung zur Einhebung dieses Verpflegskostenbetrages u. sothanige Bestättigung an das ständische Obereinnehmeramt, übrigens um Aufklärung der sich herausstellenden Differenz pr. 19 xr 2/5 d. Nro. 847 Armen Arzney Conto vom I. Quart. 1851 den Mild. Vers. Fond betreffend. Der k.k. Bezkshptschaft. zur Prüfung in linea medica et quoad taxam mit Note einzusenden.
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