Berichtes v. 1. Okt. 1850 Z. 3048 bezüglich der Ger. Verw. Kostenrechnung, u. Eintreibung der noch rückständigen Taxen oder Erwirkung der Abschreibung. Dem Hrn. Sekr. Neumayr und Rechn. Rev. Schiefermayr in Abschrift zur weiteren Amtshandlung. Nro. 828 & 829 2 Stück Noten der Sandböck'schen Buchhandlung für Insertion pr. 5 fl 11 xr u. 1 fl C.M. Zur Zahlung mit 5 fl 11 xr u. 1 fl C.M. gegen klassenmäss. Quittung. IV. Section Nro. 888 Gesuch des Hausmeister Mich. Gradl um ehemögliche Anfertigung von 2 Aufzündleitern jede mit 14 Sproßen. Dem Bauamte mit dem Auftrage, unverzüglich die angesuchten zwey Leitern anzuschaffen, u. den Conto hierüber vorzulegen. Nro. 879 Erlaß der k.k. Bezkshptschft. um Äußerung und Vorlage des Ausweises über die StrassenConservationskosten. Dem Hrn. Rechn. Rev. Schiefermayr zur Ausfertigung des gewunschenen Tableau, und Vorlage in der festgesetzten Frist. V. Section Nro. 676 & 748 Relation des Polizeyamtes bezüglich der Verleihung eines Lohnkutscherbefugnißes an Georg Feldbaur u. Protokoll über die persönlichen Eigenschaften und Vermögensverhältniße desselben. Ist auf Grund dessen das Gesuch des Georg Feldbaur ad Nro. 278 wegen Verleihung eines persönlichen Lohnkutscher Befugnißes abweislich zu bescheiden, da hier ohnedieß 12 Lohnkutschergewerbe bestehen, welche für den Ortsbedarf hinreichend sind. Nro. 884 Anzeige der Josefa Berger Zuckerbäckerin in Steyr, daß sie die im Gewerbvormerkungsprotokolle eingetragene verkäufliche Zuckerbäckergerechtsame von H. Ignaz Schrof käuflich an sich gebracht hat. Wird zur Wissenschaft genommen. Nro. 833 Note der k.k. Bezkshptschft. mit Bekanntgabe des Statthalterey Erlaßes, womit die Verleihung des von Georg Wallner zurückgelegten pers. Schuhmachergewerbes an Josef Stichl bestättigt, u. Franz Allinger mit seinem Rekurse abgewiesen wird. Zur Wissenschaft u. sind hievon H. Josef Stichl u. Hr. Franz Allinger unter Rückschluß ihrer Dokumente mittelst Abschrift dieses Dekretes gegen Empfgsbestättigung zu verständigen. Nro. 739 Indorsat den k.k. Bezkshptschaft. womit dem Andreas Geyer ein pers. Kuchenbäckerbefugniß verliehen wurde. Ist an die k.k. Bezkshptschft. die Note zu erlaßen, daß in Folge § 105 der Gem. Ordnung der Stadt
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