auf Rubrick als Erläuterung des § 15 der Gesammterläuterung der Anstände pro 1849 beizugeben. Nro. 727 Dieselbe bittet in Folge des § 12 der buchhalterischen Anstände der Rechnung pro 1849 um Erwirkung der höheren Bewilligung zur Passirung des erhöhten Hausknechtlohnes. Ist diese höhere Bewilligung bey der hohen Statthalterey nachzusuchen mit Bericht, u. diese Anordnung auf Rubrick der Gesammterläuterung als vorläufige Erläuterung des § 12 anzuschließen. Nro. 728 Dieselbe legt den § 6 der buchhalterischen Anstände dieser Rechnung pro 1849 in Betreff der Gerichtsverwaltungskosten mit der Bitte vor, daß der den Fond gebührende Antheil ausgemittelt u. berichtigt werde. Da es ganz richtig ist, daß der M. V. Fond eben so gut wie die Stadtkassa seinen Theil der Gerichtsverwaltungs Kosten nach Verhältniß zu tragen hatte, so ist es außer Zweifel, daß denselben die auf ihn zu entziffernde Quote gebührt. Demzufolge wird der Hr. RechgsRevident Schiefermayr beauftragt, den dem Fonde gebührenden Antheil der Gerichtsverwaltungskosten-Entschädigung für die ganze prov. Verwaltungs zeit auszumitteln u. mit Bericht anher vorzulegen. Bey Einlangung der Ger. Verw. Kosten aber ist die entfallene Quote an den M. V. Fond sogleich baar zu berichtigen. Hievon ist H. R.Rev. Schiefermayr unter Anschluß der Kommunikats und das Kassaamt zu verständigen, gegenwärtigen Antrag resp. Beschluß des Gemeinderathes auf Rubrick der Erläuterung des § 6 der Gesammterläuterung der buchhalterischen Anstände anzuschließen. Nro. Dasselbe in Betreff der Buchhalt. Anstände der M. V. Fonds Rechnung für das Jahr 1849 in Betreff des Wiederaufbaues des Thurmes bey der St. Anna Kapelle im Krankenhause. Ist diesem § als Erläuterung beyzufügen, daß am 30. July 1850 Plann u. Kostenanschlag wegen Wiederaufbau des Thurmes der St. Annakapelle im Krankenhause im Wege der löbl. k.k. Bezkshptschft. vorgelegt wurde, u. daß hiebey die höhere Genehmigung sowohl über die bereits ausgeführte Arbeit, als auch der weiteren Herstellung nachgesucht worden ist. Nro. 746 Dieselbe überreicht den § 19 in Betreff dieser Rechnung pro 1849 wegen Erwartung der höheren Bauausgabe für das Lusthaus s. Gartengeländer im Bruderhause, dann der Bauausgabe für Eindeckung des Sondersiechenhausthurmes. Erhält H. Registr. Weber den Auftrag, den fraglichen Bauakt zur Vorlage zu bringen, damit auf Grundlage desselben ohne Verzug die Genehmigung der beanständeten Auslage pr. 54 fl 47 xr C.M. eingehohlt werden könne. Dieß ist auf Rubrick als Erläuterung des § 19 der Gesammterläuterung der Rechnung pro 1849 anzuschließen.
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