ner neuerlichen Gewerbsstörung ihm dieselbe einzustellen, und für diesen Fall hieher den Bericht zur Vorlage an die k.k. Bezkshptmschft. zu erstatten. Nro. 762 & 763 Relation des Polizeyamtes über die von Philipp Wieser angegebene Gewerbsschmälerung dh. Stehenlaßung von Wägen, u. Vernehmungsprotokoll mit Franz Gerl bezüglich seiner Verschleißberechtigung in seinem Hause, u. dann in einem gemietheten Gewölbe. Ist diese Relation des Polizeyamtes u. das Vernehmungsprotokoll unter Rückschluß des Kommunikats der k.k. Bezks. Hptschaft. vorzulegen. Nro. 710 Indorsat der k.k. Bezkshptschft. um Äußerung in Betreff der Berechtigung des Franz Teufelmayr zum Brot backen, u. Einsendung des Verleihungsaktes. Dem Hrn. Sekretär zur Berichtserstattung, u. Vorlage der bezüglichen Akten. VI. Section Nro. 745 Die Mild. Vers. Fondsrechnungsführung überreicht den § 16 der buchhalter. Anstände der Rechnung pro 1849 um Erfolgung der genügenden Erläuterung. Die schon im Jahre 1842 unmittelbar nach dem großen Brande stattgehabten Ausgabe für Frühstück u. Jause an die bey dem Rolldache am Bruderhausthurme beschäftigten Handwerksleute findet ihre Rechtfertigung darin, daß bey einem Brandunglücke, u. wo es sich um größeren Schaden zu verhüthen, um schnelle Einrollung des Thurmes gehandelt hat, wohl diese Ausgabe gemacht werden mußte um die Arbeitsleute, die ohnedem nur mit Mühe zu bekommen waren zu größerem Fleiße anzuspornen. Dieß ist als geforderte Erläuterung des § 16 auf Rubrick als Erläuterung der Gesammterläuterung der Anstände pro 1849 anzuschließen. Nro. 747 Dieselbe legt den § 15 der buchhalterischen Anstände der Rechnung pro 1849 bezüglich der Bauausgabe pr. 150 fl C.M. für die Versetzung des Brunchors in der Bruderhausgasse zur Erwirkung der höheren Bewilligung dieser Ausgabe, u. zur vorläufigen Erläuterung vor. Wurde nach erstattetem Vortrage des Herrn Referenten bestimmt: Wird die Stadtkaßa beauftragt, den an den Bauführer Benninger für Versetzung des Brunnchors ausbezahlten Betrag pr. 150 fl C.M. an den Mild. Vers. Fond unverweilt zurückzuvergüten. Hievon ist das Stadtkaßamt wegen Auszahlung, die Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung wegen Empfangsnahme u. Einstellung in die Rechnung zu verständigen. Gegenwärtiger Auftrag aber ist
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