Ratsprotokolle 1851

gender Maßen beschieden: Da Sie nicht in der Lage sind einen zum Unterhalt einer Familie zureichenden Erwerb nachzuweisen, der Gemeinderath wegen Zuläßigkeit der inwohnungsweisen Verehelichung den hohen Behörden die entsprechenden Vorlagen gemacht hat, so kann Ihnen vor Entscheidung derselben die Verehelichungsbewilligung nicht ertheilt werden. Hievon werden Sie unter Rückschluß der Beilagen, u. das Conscript. Amt auf Rubrick verständiget. Nro. 742 Indors. des k.k. Bezksger. auf das Schreiben des k.k. Lin. Inf. Reg. G.H. v. Baden wegen Bekanntgabe ob der in Wien verstorbene gemeine Franz Kernstock ein Vermögen besitze, u. ob Erben vorhanden sind. Dem Vollzugsbureau zur Ausführung u. Wiedervorlage. Nro. 766 Schreiben von der k.k. Staatsanwaltschaft, daß sich selbe in Betreff vorgelegten Anzeige des Stadtwachtmeisters gegen die Äußerungen des k.k. Postmeisters Franz Mayrhofer blos in so weit es die Beleidigung der Zivilwache betrift, betheiligen werde. Wird zur Nachricht genommen mit dem, daß der Gemeinderath die angeblich zugefügte Insulte ignorirt. Nro. 693 Gesuch des Ferd. Pfaffenlehner Werkführer des bürgerl. Feilhauerhandwerkes und den politischen Ehekonsens. Nachdem der Gemeinderath wegen Zuläßigkeit der inwohnungsweisen Verehelichung den hohen Behörden die entsprechenden Vorlagen gemacht, so kann Ihnen vor Entscheidung derselben die Verehelichungsbewilligung nicht ertheilt werden. Hievon werden Sie unter Rückschluß der Beilagen u. das Conscr. Amt auf Rubrick verständiget. Nro. 751 Relation des Conscr. Amtes daß die in Wien bedienstete Zäzilia Angerer hieher nicht zuständig sey. An die Bezkshptschft. die Renote zu erlaßen. Nro. 760 Schreiben des k.k. Landgerichtes daß der wegen Betrug verfolgte Ferdinand Edlinger bereits eingebracht wurde. Dem Polizeyamte zuzustellen. II. Section Nro. 743 Die Stadtpfarrkirchamtsrechgsführung überreicht die Supererläuterungen der buchhalterischen Superanstände vom Stadtpfarrkirch & vier Benefizienamt pro 1849. Sind diese Supererläuterungen nebst dem Inventarium der Stadtpfarrkirche der k.k. prov. Staatsbuchhaltung mit Note vorzulegen.

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