Ratsprotokolle 1851

schon bestimmt werden soll, daher Beschluss per majora. Ist die Bestimmung hinsichtlich des Benehmens bey künftigen Wahlen in Betreff der Unterschrift der Wähler seine Zeit zu treffen. Nachdem von Seite des Gem. Rathes der Majoritätsbeschluß auf Bestättigung sämmtlicher Wahlen erfolgt ist, trägt Hrn. Gem. Rath Vacano über den mit bezirkshptmschftl. Indorsat v. 4. Febr. d.J. nach § 6 des des Ministerial Erlaßes v. 11. 9ber 1850 zur Amtshandlung hieher abgetrettenen Protestes des Joh. Seidl gegen die Gemeinderathswahlen auf folgende Erledigung an: Über Ihren vom dem H. Statthalter Stellvertretter untern 26. Jänner 1851. Z. 1170 an den H. Bezkshptmann, u. von letzteren unterm 4. dß. Z. 2030 diesem Gemeinderathe zur Amtshandlung abgetrettenen Protest gegen die im Jänner l.J. vorgenomenen Gemeinderathswahlen wird Ihnen bekannt gegeben, dß. der Gemeinderath mit Beschluß vom heutigen Tage die von Ihnen angefochtenen Wahlen in ihrer Totalität bestättigt hat. Da hiedurch auch Ihre eigene im 3. Wahlkörper stattgefundene Wahl zum Gemeinderathe bestättiget worden ist, so werden Sie aufgefordert, sich diesem durch das Vertrauen Ihrer Mitbürger übertragenen Amte zu unterziehen. Womit sämmtliche Herrn Votanten einverstanden sind daher Beschluss per unanimia. Ist an Hrrn. Johan Seidl das Dekret diesen Inhalts zu erlaßen. Hierauf wurde Hr. Gem. Rath Duscher wegen Ausfertigung der laut § 7 des Ministerial Erlaßes zu erlassenden Dekrete an die Gewählten behufs der Verständigung von der auf sie gefallenen u. bestättigten Wahl ersucht. In Betreff der von Herrn Franz Wickhoff überreichten Eingabe, laut welcher selber die auf ihn gefallene Wahl als Gemeinderath wegen bereits erreichten 60 jähr. Alters zurück legt, trägt Hr. Gem. Rath Duscher an, denselben im Nahmen des Gemeinderathes durch den Herrn Vorsitzenden zu ersuchen, deren Stadt Gemeinde seine Erfahrungen, Einsicht

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