wodurch der ganze Wahlackt auf neuen Grundlagen zu wiederhohlen kämme, und dem von Hrn. Seidl eingelegten Proteste ein Anstrich von Rechte verliehen würde. Nachdem jedoch der gegenwärtige Gemeinderath der Mehrzahl nach aus den früheren Mitgliedern der abgetrettenen Repräsentanz besteht, dieselbe so viel nur bekannt mit aller Gewissenhaftigkeit die Durchführung der Wahlen nach der Gemeindeordnung angesteckt u. gefördert hat, und nun eine andere Ansicht sich geltend macht, so muß ich consequent mit Hinweis auf den Widerspruch des sich hiebey herausstellenden Zeugnißes von Gesetzesunkenntniß oder willkührliche nachträglicher Auslegung dem Minoritätsgutachten beystimmen, und mich für unbedingte Bestättigung sämmtlicher Wahlen aussprechen. Hierauf entspann sich eine gegenseitige lebhafte Debatte über den Umstand, welche Anträge der Wahlprüfungs Coon. ob der Majorität oder jene der Minorität in Berathung zu nehmen sind. Nachdem einstimmig beschlossen wurde, daß die von Seite der Majorität der Prüfungs Coon. gestellten Anträge zuerst in Berathung und beziehungsweise Abstimmung genommen werden sollen, stellt der Hr. Vorsitzende das Ansuchen an die Versammelten, über die 1. Frage abzustimmen, u. zwar: Die Wahlen des III. Wahlkörpers als gültig anzuerkennen, u. die gewählten 8 Herren als Gemeinderäthe zu bestättigen. Wurde einstimmig die Gültigkeit der Wahlen u. Bestättigung der 8 Herren Gemeinderäthe beschlossen. 2. Die Wahlen des II. Wahlkörpers in so ferne als gültig anzuerkennen, daß nur 7 Herren als Gemeinderäthe bestättiget werden, dagegen behufs der Wahl des 8. Gemeinderathes die engere Wahl zwischen Josef Krenklmüller u. Karl Gärber auszuschreiben. Hierauf ergrif Hr. Josef Krenklmüller das Wort, sprach sich besonders gegen diesen Antrag aus, und nachdem derselbe mehrere Fragen in Betreff des früheren Gemeinderathes, des Wahlausschreibens u. d. gl. aufgeworfen hatte, welche jedoch zu keiner Abstimmung kamen, erklärte er, daß er gegen die Ausschreibung einer engeren Wahl zwischen ihm u. Hr.
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