cherin Urthaler um fernere Gestattung ihres hiesigen Aufenthaltes. Nachdem die Bittstellerin durch ihr eigenes Geständniß der von dem Gemeinderathe in der Kundmachung von 19. Juli 1849 Z. 1343 sub. 4 ausgesprochenen gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entsprechen vermag, dieselben in der a.h. genehmigten Gemeindeordnung ihre Bestättigung finden, so kann ihr der fernere Aufenthalt in der Gemeinde nicht gestattet, muß ihr vielmehr bedeutet werden, daß sie binnen 8 Tagen das Stadtgebieth zu verlassen habe, widrigenfalls deren Abschiebung nach der Heimathsgemeinde erfolgen müßte. Hievon ist dieselbe, und das Polizeyamt mit der Weisung rathschlägig zu verständigen, nach Umlauf dem Frist zu relationieren. Nro. 594 Schreib. der k.k. Bez. Hptm. Steyr v. 2. Febr. d.J. 1237 in Betreff des Rindfleischsatzes für den Monath Febr. d.J. Der Marktaufsicht zur Darnachachtung. Nro. 598 Josef Reder bgl. Schiffmeister Nro. 274 in Ennsdorf bittet um Erwirkung eines Statthaltereypaßes zur Reise in den deutschen Bundesstaaten. Ist an die k.k. Bez. Hptm. mit Note einzubegleiten. Nro. 603 Herr Gemeinderath Haller überreicht die zur Durchführung der Wahlen erhobenen Aktenstücke, zur Vorlage der Wahlprüfungskoõn. hat dem Herr Sekretär die zeitgemäße Vorlage zu veranlassen. Nro. 560 Josef Brandstetter, Müllermeister in Voglsang zu Steyr bittet um Auflassung der berordneten Baueinstellung & um Abhaltung eines Localaugenscheines. Wird zur Vornahme des LocalAugenscheins durch die Herrn Gemeindeausschüsse der I. & IV. Sektion den H. Hausverwalter dem 4. Februar Nachmittags 2 Uhr bestimmt. Hiezu sind nach Gepflogenheit die beyden Stadtzimmermeister Baumeister Benninger die Anrainer, der betreffende Viertlmeister, und zur Protokollsführung der Districts Actuar Willner durch Vorhalt einzuladen. Der Bauherr durch Rathschlag zu verständigen. Nro. 571 Das Polizeyamt relationirt ad 528 über die weitere Bauführung des Herrn Johann Brandstetter. Durch Nro. 560 erledigt.
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