um Ertheilung des Ehekonsenses an Ihre Zuständigkeitsgemeinde zu wenden, u. bey der Trauungspfarre damit anzuweisen haben. Sie haben sich daher, da Sie das Heimathsrecht hier nicht besitzen, nach der gemeinderäthl. Kundmachung v. 19. July 849 Z. 1343 mit dem vorgeschriebenen Heimathscheine zu versehen, denselben auf dem Polizeiamte zu deponiren, wovon das Letztere gleichzeitig verständigt wird. Nro. 253. Indorsat der kk. Statthalterey vom 8 Jänner um gutächtliche Äußerung über den Rekurs des Alois Schmall. Um die wohlbegründete Äußerung an die h. kk. Statthalterey abzugeben, sind folgende Erhebungen nothwendig: a. Die Vernehmung hiesiger Leinu. Zeugweber, ob Alois Schmall ein derartiges Geschäft betreibt, oder einen mit diesen Erzeugnißen zum Unterhalt einer Familie ausreichenden Handel mit Angabe des hiezu unumgänglich nöthigen Fondes nach dem mäßigsten Maßstabe. b. Die Vernehmung der Vorsteher der hiesigen Meßerinnung über die Befähigung des Alois Schmal zum Betriebe dieses Geschäftes über die Wirklichkeit u. den Umfang dieses Betriebes mit Rücksicht auf das vom Rekurrenten im Rekurse sub. 4 angegebene Erträgniß, als vollkommene Deckung der Subsistenz Mittel einer Familie, worüber die Protokolle durch Hr. Sekr. vorzulegen sind. Nro. 544. Antrag des Hrn Refer. der I. Section. Um den am 19. März abzuhaltenden Pferde u. Viehmarkt dh. möglichste Konkurrenz der Käufer u. Verkäufer im Intereße der Stadtgemeinde zu beleben, soll nach meiner Meinung die möglichste Verbreitung u. Kundgebung dieses noch neuen Marktes auf die für den Oktober Markt eingeleitete Weise durch die öffentlichen Blätter, als Gem. Blatt, Linzerzeitung u. Wienerboten gefördert werden u. die mit derley durch besonders lebhaften Verkehr ihrer Märkte versehenen, hervorragenden Gemeinden mit Schreiben u. Kundmachungen versehen werden. Wird Hr. Sekr. Neumayr beauftragt, den Marktbesuch durch Wiederhohlung der früheren Einleitungen mit Bezug auf die gemachten Anregungen un-
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