daß nur ein Stadtarzt mit jährlichen 100 fl CMz angestellt werde und unter Angabe triftiger Gründe Hr. Dr. v. König mit erneuerten Schreiben eingeladen werde, was auch am 24. April geschehen ist, so ist der Antrag und Beschluß vom 27. Septbr. 850 in meinem Referate daher nur die motivirte weitere Begründung mit der durch die Verhältniße gebothenen Gehaltserhöhung u. der bestimmten Faßung des ärztl. Wirkungskreises. Als Mann, der aus Prinzip, Unpartheylichkeit u. Consequenz handelt, muß ich daher im Intereße der Armen, der Stadtkaßa, u. zur Verwirklichung der den Vertragsbedingungen vollkommen entsprechenden Benützung der so wohlthätigen Anstalt des hiesigen allgemeinen Krankenhauses, u. der daselbst nur über ärztliche Anregung vorzunehmenden Reformen, meine Meinung über die vorliegende Eingabe dahin abgeben, daß es bey den angezogenen Verhältnißen der erfolgten öffentlichen Ausschreibung nicht mehr in der Macht des Gemeinderathes stehe, eine Trennung und samt Anstellung zweyer Ärzte zu veranlassen, die Zumeßung des gleichen Gehaltes für die gebothene Leistung als ein Unverhältniß erscheint, da die Stadtpfarre um 2000 Seelen weniger zählt, als jene der Vorstadt, und die Unterstandshäuser sämmtlich in Letzterer gelegen sind. Der Gemeinderath muß das Beschloßene festhalten und ausführen will er sich vor den Vorwurf gerechten Tadels und ungesetzlichen Vorgangs bewahren. Nachdem der Herr Dr. v. König bereits ein Competenzgesuch hereingegeben, aber wieder zurückgenommen hat, so wußte er recht Gut die Vorschiften des Gemeinderathes. Weil ich aufrichtig wünsche, daß die Gemeinde einen unterrichteten, menschenfreundlichen, u. strebsamen Armenarzt finde u. glaube, daß sie seine Kenntniße in vielen
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