Herr Referent erstattet hierüber folgenden Vortrag Auf Grund meiner erschöpfenden geschichtlichen Darstellung aller von der Gemeindevorstehung gethanen aber erfolglosen Schritte bey den Herren Doktoren v. König u. Krakowitzer hat der Gemeinderath in der Sitzung am 27. Sept. 850 durch Majorität beschloßen, die Stelle eines Gemeindearzten zu sistemisiren, worin die Abfaßung von Kunstgutachten in ärztl. Gemeindeangelegenheiten, die Besorgung der gesammten Armenpraxis sowohl in als außer der Unterstandshäusern der Stadt, so wie die Beziehung zu dem allgemeinen Krankenhause mit dem Rechte der Zuweisung der Kranken dahin durch eine eigene Instruktion demselben übertragen wird, u. würde hiezu einstweilen der Jahresgehalt von 200 fl CMz bestimmt, bis das Ergebniß über den Umfang u. die Schwierigkeit jener Aufgabe erfahrungsmäßig vorliegt, und damit der bis dahin vollkommen konstituirten Gemeinde das Recht ungeschmälert bleibe, die der Leistung entsprechende Gehaltserhöhung zu veranlaßen. Die Ausschreibung in der Linzer u. Wienerzeitung wie dem Gemeindeblatte ist erfolgt, u. hatte die Hereingabe von Competenzgesuchen zur Folge. Der Beschluß der Anstellung eines eigenen Armenarztes rührt nicht erst von jener Sitzung am 27. Septbr. l.J. her, sondern wurde bereits über Antrag des Referenten der VI. Section von der II. Section nach vorausgegangenen Comitéberathungen dermaßen von dem hochwürdigen Herrn Canonicus zur Kenntniß des Gemeinderathes gebracht, daß derselbe mit Genehmigung des Letzteren persönlich mit einem Herrn Ausschuße dem Hrn. Dr. v. König die Übernahme der gesamten Armenpraxis in der Eigenschaft als Stadtarmenarzt angebothen hat, worauf derselbe dem Herrn Canonicus persönlich die Bedingungen bekannt gab; da jedoch der Gemeinderath nach erfolgter Mittheilung u. Vortrag, in Bezug auf die Geldanforderung in die Anstellung zweyer Ärzte dieselben nicht angenommen hat, sondern die Äußerung dahin abgab,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2