Nro. 421. Schreiben von der Gem. Vorstehung St. Pölten, wegen Ausstellung eines Heimathscheines für Johan Linner. Dem Conscr. Amte zur Ausstellung u. Vorlage des Heimathschines oder Anzeige der dagegen obwaltenden Anstände. Nro. 223. Protokoll mit Josef Langerbaur pto. Ausstellung eines Zeugnißes für seinen gewesenen Lehrjung Josef Neudasti. Der kk. Bezirkshauptmansch. zu übermachen mit Note. Nro. 316. Protokoll mit Anna M. Brunner Mitbesitzerin des bgl. Hauses Nro. 212 in Reichenschwall um Erfolglassung eines Heimathscheines für ihre mj. Tochter Anna M. Bruner. Nachdem die Gemeindevorstehung seit Erscheinen des prov. Gem. Gesetzes v. 17. März 849. sich sowohl im natürlichen als auch übertragenen Wirkungskreise nach den dießfälligen Normen benimmt u. auch hierin von der kk. Bezirkshauptmansch. bey ihrem amtlichen Verfügung unterstützt wird, so kann der Bittstellerin in so lange selbe die Aufnahme in den hiesigen Verband nicht gesetzlich erwirkt hat, die Ausstellung eines Heimathscheines nicht bewilliget werden. Hievon ist dieselbe u. das Conscr. Amt rathschlägig zu verständigen. Nro. 465. Äußerung des Conscr. Amtes über das von Hrn. Josef Prandstetter neu zu erbauende Wasserwerk. Ist Hr. Josef Prandstetter mit Dekret an die bestehenden Bauvorschriften zu erinnern die Beschwerdeführer Franz Osterer u. Josefa Klausberger hievon rathschlägig zu verständigen u. dem Polizeyamte zum Behufe der Überwachung der Vorhalt zu machen. Nro. 3906 ao 850. Note des kk. Bezirksgerichtes womit die dahin übersandten Anzeigen der Postknechte wegen Wagemorschen[?] zurückgemittelt werden. Bey Eintritt der Wirksamkeit der Strafprozeßordnung vom 17. Jänner 850, §. 454 angedeuteten besonderen Vorschrift über das in den der Gemeindepolizey zugewiesenen Übertretungsfällen einzuleitende Verfahren wieder in Vorlage zu bringen. Nro. 434, 435, & 436. 3 Stück Constitute, u. zwar mit Veit Kridl August Müller u. Ignaz Dobringer wegen
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