geldes in so lange zu belassen, bis über seine bey der h. Statthalterey eingereichte Verwahrung der Erlaß erfolgt seÿn wird. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, und rücksichtlich der bestehenden Rückstände behufs der Einbringung den bestehenden Vorschriften gemäß dem Hrn. Bürgermeister zur Amtshandlung überlassen. No. 5184. Anzeige des Schullehrers Irk über den nachläßigen Schulbesuch mehrerer Kinder. Sind die Ältern dieser Kinder vorzurufen u. dieselben zum fleißigeren Schulbesuch von Seite ihrer Kinder zu ermahnen, übrigens ist hiezu auch der betreffende Schullehrer einzuladen. III. Section. Nro. 5268. Relation des Distr. Akt. Willner über die gesetzlichen Montursgebühren der Sicherheitswache. Dem Rechnungs Revidenten zur Berichts-Erstattung. Nro. 5219. Erled. der kk. Bezkshptm. Steyr womit die angesuchte Bestättigungs-Erwirkung des altbestehenden Bezugsrechtes eines 2 % Mortuars u. des 1 % Laudemiums durch ein Landesgesetz für die Stadt Steyr als nicht nothwendig erkannt und der fernere Bezug dieser Gebühren in dem von h. Landesregierung unter 1. Okt. 841 Z. 27435 bestimmten Ausmaße bestättiget wird. Wird das Sekretariat beauftragt, diesen Erlaß der kk. Bezkshptschft durch Druck zu veröffentlichen u. das kk. Bezirksgericht mittelst Abschrift hievon zu verständigen. V. Section. Nro. 5256 & 5288. Protokoll mit den hies. bgl. Kirschnermeistern Anton Schmid u. Gottfr. Geistberger pto Gewerbsstörung von Seite des Weißgärbers Hrn. Joh. Niedrist dann Protokoll mit demselben rücksichtl. der ihm zur Last gelegten Gewerbsstörung. Dieses Protokoll ist aufzubewahren u. die sub Nro. 5256 vorliegende Beschwerde der hiesigen Hrn. Kirschnermeister zu erledigen mit nachstehendem Bescheid: Nachdem zufolge h. Regierungs-Entsch. v. 12. März 829. Z. 5272 den Weißgärbern u. Kirschnern der Verkauf der von ihnen bearbeiteten Felle ohne Unterschied der Zubereitungsart gestattet ist u. rücksichtlich der Astrikanfelle welche weder eigenes Erzeugniß der Kirschner noch der
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