eingeschaltet wurde, um diese Depositen in dem gegebenen Termine von 3 Monaten Niemand meldete, u. somit die unbekannten Eigenthümer als einverstanden betrachtet werden müssen, daß diese Depositen verzinslich angelegt u. das Interesse für den hiesigen Armenfond verwendet werde, so stelle ich, und den am 2. Septbr d.J. Z. 1198 gefaßten Beschluß nach nun verstrichenen Ediktaltermin in Ausführung bringen zu können, folgenden Antrag: Es seyen die bey der kk. Staatsschuldentilgungsfondshauptkaßa anliegenden Barbeträge sammt Inteẽn bey selber zu erheben, die depositirte zweygehäusige silb. Sackuhr bey nächster Gelegenheit zu versteigern, u. zu diesem Ende dieselbe, so wie die EmpfangsBestättigung der kk. Staatsschuldentilgungsfondshauptkaßa v. 16. Sept 848 Nro. 576 sammt Note v. 27. Sept. 848 Z. 2609 an das Sekretariat, welches die Versteigerung der Sackuhr zu veranlassen, u. die Note wegen Einsendung der Baarschaften auszufertigen hat, zu erfolgen. Eine weitere Frage u. die noch depositirte entsteht nun, wie die erhobene Baarschaft, welche sich mit Inbegriff des Erlöses für die Sackuhr beyläufig auf 71 fl CMz belaufen wird, für das Armeinstitut verzinslich angelegt werden soll. Zum Ankaufe einer 4 % Oblig. reicht der Betrag nicht hin u. es mußte sohin aus der Baarschaft des Armenfondes eine Daraufzahlung geleistet werden, aber so müßten in dem Falle, als sich während der gesetzl. Verjährungszeit jemand um einen Theil dieses Depositums melden würden, diese wieder vom Armen Institute bezalt werden, was bey dem Umstande, als die Einkünfte dieses Institutes zur Deckung der Auslagen ohnehin nicht hinreichen, unangenehme Verlegenheiten herbeiführen könnte, daher ich der unvorgreiflichen Meinung wäre, daß dieser Betrag bey der Sparrkaßa fruchtbringend anzulegen sey, worüber nun, um gleich nach Einlangen dieses Depositums die nöthigen Aufträge erlassen zu können, gefälligst abgestimmt werden wolle. Conclusum: Wird der Depositen Coõn rathschlägig aufgetragen, die bey selber hinterlegte Bestättigung der kk. Staatsschuldentilgungsfondshauptkaßa v. 16. Sept. 848 Nro. 576 sammt
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