u. im Unterlaßungsfalle die Beyhilfe der kk. Gensdarmerie in Anspruch genommen werden wird. Die vorgenanten zwey Hrn. Lehrer haben daher auch fernerhin vorschriftsmäßig die monathl. Anzeigen zu machen, und in der Rubrik Anmerkung der Grund des Ausbleibens ob aus Nachläßigkeit oder Krankheit, genau beyzusetzen, weil nur dann nach Verlauf von 3 Monathen dem Inhalte der Verordnung vom 28 Septbr. d.J. hinsichtlich des Strafbetrages einiger Maßen entsprochen werden kann. Übrigens ist dem Hrn. Direktor der kk. Hauptschule noch zu erinnern, daß er seinem untergeordneten Lehrpersonale u. ganz vorzüglich dem Lehrgehilfen Wiesner ein klügeres u. vernünftigeres Benehmen anempfehle. Nro. 5103 & 5087 Frz. X. Kuhn u. Bernh. Benedikt überreichen die Verzeichniße über die im Winter Course von den schulbesuchenden Kindern zu entrichtenden Schulgelder. Werden diese Verzeichniße zur Kenntniß genommen u. den beyden Hrn. Lehrern bedeutet, nachträglich anzuzeigen ob sie für den Mth. Novbr. d.J. das Schulgeld schon eingehoben haben. Die allfälligen Restanten sind in einer besonderen Anzeige herein zu geben. III. Section. Nro. 4894. Anfrage des Kaßier Göschl in Betreff des von Hrn. Anton Heindl zu zahlenden Holzplatzpachtes. Nachdem der Kohlanger laut Pachtvertrag dto. 1 Aug. 850 an die Kohlkommunität überlassen wurde, so erhält Hr. Kaßier Göschl die Weisung, die weitere Einhebung des Pachtschillings vom 1. Mai 851 an bis zum 1. August, also auf 1 Jahr mit 2 fl zu veranlassen. Was übrigens das noch dort lagernde Holz des Herrn Heindl anbelangt, so ist dieß Sache der Kohlkommunität, um selbes zu gestatten oder nicht. Nro. 5067. Protokoll mit Anton Rathmayr, Pächter des Schrankens in der Schönau über seine Beschwerde gegen Josef Stiefvater pto Mauthentrichtung. Nachdem der Hr. Josef Stiefvater mit seinem Schwarzmayrgute in die Gemeinde Jägerberg gehört, sein Haus in der Stadt verpachtet hat, so ist selber verpflichtet, die ganze Mauthgebühr zu bezahlen, wovon derselbe so wie der Schrankenpächter rathschlägig zu verständigen. Nro. 5157. Bericht des Act. Schiefermayr über die ad Nro. 4853 vom Kaßa-
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