Ratsprotokolle 1851

erledigen mit folgendem Bescheid: Da schon aus dem Augensch. Coõns-Prot. v. 21. Novbr Z. 4935 besonders aber aus der nachträgl. Eingabe des Hrn. Viertelmeister der Vorstadt bey der Steyr unläugbar hervorgeht, daß das fragliche Hammerwerk mitten unter mit Schindeln gedekten Wohnhäusern u. anderen sogar hölzernen Werken schon an u. für sich feuergefährlich, durch die Umstaltung in ein doppeltes Eisen u. Budlings u. Streck walzwerk, der unausweichlichen großen Hitze u. Funkenströmung wegen für die ganze Vorstadt höchst bedrohlich werden müßte, so kann Ihnen der Gemeinderath aus feuerpolizeyl. Rücksichten die angesuchte Baubewilligung zum Besagten Umstaltungszwecke nicht ertheilen, u. sich daher besonders, da es sich hier um keinen Neubau handelt, auch nicht bewogen finden den Bauakt an den kk. Hrn. Baubezirks Ingenieur zur technischen Prüfung einzusenden. Hievon ist der H. Bittsteller unter Rückschluß seiner Gesuchbeilagen u. des nachträglichen Gesuches de pr. 29 Nov. Z. 5028 durch Rathschlag mit dem Beisatze zu verständigen, daß demselben hiergegen der Rekurs an die höhere Behörde in der gesetzlichen Frist frey stehe. Nro. 5028 & 5065. Johann Reitmayr erstattet ad Nro. 4740, nachträgl Aufklärung rücksichtl dem beantragten Baue seines Hammerwerks, mit der Bitte um ehemögl. Einbegleitung an den kk. Baubezirk zur Prüfung u. Beurtheilung. Dann Äußerung des Viertelmeister Toreck über den von Johann Reitmaye beabsichtigten Bau eines Eisen Pudlingswerkes. ad Nro. 4935. erledigt. Nro. 5051. Note der kk. Berghauptmannschaft um Äußerung über das Gesuch des Johan Reitmayr pto Bewilligung zur Errichtung eines Pudlingfeuers mit Steinkohlenbeheitzung ob u. welche Anstände etwa in polizeyl. Hinsicht gegen den Bau eines solchen Feuers obwalten. Da das Baugesuch des Hrn. Johann Reitmayr de praes. 8 Nov. d. J. Z. 4740. mit Bescheid vom heutigen Tage wegen besonderer Feuergefährlichkeit des beantragten Eisenbudlings- und Streckwalzwerkes abgewiesene

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