diget, daß Sie im Beschwerungsfalle gegen diese Entscheidung den Rekurs in gesetzl. Frist anzumelden, u. zu überreichen, nach Rechtskraft dieser Erledigung aber sich sogleich zur Erwerbsteuer zu erklären haben. Schlüßlich wird Ihnen noch erinnert, daß der erloschene Erwerbsteuerschein Ihrer verstorbenen Mutter unter einem der löbl. kk. Bezkshptm. vorgelegt werde. Nro. 4976. Protokoll mit dem Herr Vorsteher der Weberinnung u. den Hrn. Viertelmeistern in Ennsdorf über das Gesuch des Josef Rußberger um Ertheilung des Befugnißes zur Betreibung der freyen Beschäftigung der Weberey. Aufzubewahren, das sub Nro. 4912 vorliegende Gesuch aber zu erledigen mit folgendem Bescheid Nachdem hier ohnehin 17 berechtigte Zeugmacher oder Webergewerbe bestehen, von denen 4 wegen Mangel eines Erwerbes todt liegen, sohin ein Grund zur Vermehrung dieser nach Vorschrift des h. Reggs Zirkulars v. 29. Sept. 839. Z. 18856 auf besondere Befugniße beschränkten zünftigen Comercgewerbe durchaus nicht vorhanden ist, Hr. Bittsteller außer seinem Lehrbriefe keine Beweise über seine persönliche Befähigung beygebracht hat, so kann in dieses Gesuch nicht gewilligt werden. Wovon der Hr. Bittsteller unter Ruckschluß seiner Beilagen, sowie das hiesig bgl. Zeugmacherhandwerk, u. zwar ersterer mit dem Beisatze rathschlägig verständiget wird, daß er im Beschwerungsfalle gegen diese Entscheidung den Rekurs in gesetzl. Frist anzumelden u. zu überreichen habe. Nro. 4988. Protokoll mit den H. Vorstehern der hies. Weiswaarenhändler u. Viertelmeister, über das Gesuch der Theresia Menzl. Aufzubewahren, das sub Nro. 4618 vorliegende Gesuch der Theresia Menzl zu erledigen mit folgendem Bescheid: Die am 25 Oct. verstorbene Juliana Forsthuber hatte laut des von der Fr. Bittstellerin vorgelegten Erwerbsteuerscheines nur das Recht, die freie Beschäftigung des Verkaufes der aus Baumwolle, Zwirn u. Bänder selbst verfertigten Strümpfe, Leibchen, Häubchen u. anderen zur Bekleidung dienlichen Kleinigkeiten auszuüben, nun will aber die Frau Bittstellerin nach dem gegenwärtigen Gesuche auf Grund dieses erloschenen Erwerbsteu-
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