diese armen gänzlich hilflosen Personen für die Verpflegung eines Jeden täglich 10 xt CMz verabreicht. Diese Auslage trifft das Armeninstitut, u. obwohl bey der jetzigen Theurung der Lebensmittel für diese 10 xr CMz kaum das Nöthigste zum Lebensbedarf herbeygeschafft werden kann, so ist doch kaum anzurathen, das ohnehin sehr in Anspruch genommene Armeninstitut noch mehr zu belasten, ich trage daher nach gepflogener Berathung mit den hiezu berufenen, Gemeinderäthen u. den betreffenden Obman darauf an: Es sey für die Hinkunft dieser Betrag pr 10 xr CMz für jede Person täglich zu belassen, u. der Obman anzuweisen für diesen Betrag jeder Person täglich. Zum Frühstück: Ein gutes Seitel Rindsuppe oder auch Einbrenn oder Milchsuppe mit 2 xr WW Brot Zum Mittag: Ein Seitl Rindsuppe, ebenfalls mit 2 xr WW Brot, ein halbes Pfund Rindfleisch u. einen Teller Gemüse, Zur Jause Um 2 xr WW Brot, und Zum Nachtmahl ein Seitl Schwarzbrod Semmel oder Rindsuppe zu verabreichen. An Fasttagen sind nebst der Fasttagsuppe zu Mittag ein guter Teller voll vom Semmelmehl bereiteten Mehlspeisen, als Semmelschmarrn, Nudeln, Milchnudeln oder auch Reis zu verabfolgen. Dieses Normativ ist auf ein mit Pappendeckel unterlegtes Papier zu schreiben u. im Siechenzimmer aufzuhängen. An den Obmann ist bezüglich dieser Siechen die entworfene Instruktion zu erlassen. Gaffl Wittigschlager M. Lechner Amtmann Schriftführer
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