Anton Heindl haben die angeführten Gebrechen, als Herstellung eines neuen Ofens, einer Laterne, dann Aufstellung eines Nothschrankens gegen das Fladergut nach vorheriger Rücksprache mit dem Hrn. Bauverwalter, ob sich nicht alte verwendbare Sachen vorfinden, herstellen zu lassen, u. dem Gemeinderathe hierüber Rechnung vorzulegen. Was die Herstellung eines Schrankens im Reichenschwall anbelangt, so wird hierum H. Gemeinderath Wittigschlager ersucht. Nro. 2349. Gesuch des Zimmermeister Pichler um Bezahlung seines Guthabens pr 238 fl 44 xr CMz, für geleistete Arbeiten. Da die Rechnungsvorlage des Zimmermeisters Joh. Pichler für die im Assißen u. correctionellen Verhandlungssaale erbauten Tribunen laut dessen eigenen Ansatz vom 11. Jänner 130 fl 39 xr 851 und 130 fl 39 xr CMz beträgt, so kann u. will die Gemeinde in keinem Falle mehr als diese demselben vergüten. Zu diesen erhält selber für berechnete Regie Arbeiten seine ausgewiesene Forderung mit 8 fl 38 xr u. auf seinen für AdaptirungsArbeiten noch guthabenden Rest pr 85 fl 26 xr 45 fl 26 xr zus. 184 fl 43 xr CMz welche selber gegen vorschriftsmäßige Quittung bey der städtischen Kaßa zu erheben hat, wovon H. Zimmermeister Bichler, das Kaßaamt, u R.R. Schiefermayr zu verständigen. Die Zahlung des Restguthabens pr 40 fl CMz sieht sich die GemeindeRepräsentanz veranlaßt, bis zur Ausbesserung der Fußböden im Landesgerichtsgebäude zu sistiren, u. die weiters in Rechnung gestellten 32 fl 18 1/2 xr CMz für eine eingezogene neue Mauerbank sind bereits von der anliegenden Rechnung ausgeschieden. Übrigens muß dem Hrn. Pichler mit Bezugnahme auf den §. 12 der kais. Verordnung vom 11. May 851 Z. 9717 noch bemerkt werden, sich in seiner Eingaben in Hinkunft einer gemäßigteren Schreibart zu bedienen u. selbe weniger zeitraubend für die Versammlung abzufaßen. V. Section. Nro. 4951. Gesuch des Joh. Brandstetter, Hausbesitzer in Aichet und Erwirkung der Bewilligung zur Transferirung der von Hr. Ignaz Mann erkauften Messerergerechtsame zum Behufe der Erzeugung von Nägelmaschinen. Wird hierüber vorläufig ein Augenschein auf den 27. d.Mts. um 3 Uhr Nachmittags angeordnet, wozu die Hrn. Gem. Räthe der I. u. IV.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2