Ratsprotokolle 1851

erst in seinem Beschluße vom 20. Septbr. d.J. Z. 3327 sich dahin ausgesprochen hat, daß die als bestellt in den Häusern herumgetragenen Feilschaften von Entrichtung dieser Taxe nicht befreit sind, so muß dieses Begehren hiemit zurückgewiesen werden, wovon Hr. Thomas Buchner mit dem rathschlägig erinnert wird, die beiden mit unterschriebenen Johann Kumpenhuber u. Ignaz Schützenhofer hievon zu verständigen. Nro. 4532. Gesuch sämmtl. Nachtwächter des Stadtbezirkes Steyr um Erhöhung ihres jährl. Zinsbeitrages für jeden pr 12 fl CMz aus der hiesigen Stadtkaßa. Da für das Jahr 852 das Präliminare bereits genehmigt, u. in selbem der Zinsbetrag mit je 12 fl angenohmen ist, so kann auf eine Erhöhung nicht eingegangen werden, wovon die Betreffenden sowie das Kaßaamt zu verständigen. IV. Section. Nro. 4827. Indorsatnete der kk. Bezkshptm. Steyr v. 10 Nov 851. um Mittheilung über die zur Beseitigung der Gebrechen an der Wolfingerstraße getroffenen Verfügungen, dann Angabe des Zeitpunktes wann die gänzliche Ausführung zu gewärtigen steht. Ist der kk. Bezkshptm. der untern 28. Okt d.J. 24520 gefaßte Beschluß wegen Herstellung der Wolfingerstraße abschriftlich mitzutheilen. Nro. 4894. Kostenanschlag u. Vorausmaß des Joh. Benninger pto Herstellung eines neuen Rauchschlottes im Exjesuiten Gebäude. Da Hr. Benninger mündlich erklärte, diesen Rauchschlott noch um 5% billiger, folglich um 49 fl 30 xr CMz herzustellen, so wird ihm diese Arbeit mit dem Bemerken zugeschlagen, daß er unverzüglich zur Finalisirung dieses Baues zu beginnen hat. Hievon ist selber rathschlägig zu verständigen. V. Section. Nro. 4676. Prototoll über das Gesuch der Elisabeth Schwengl um Gestattung der Blumenmacherey. Aufzubewahren, u. das sub Nro. 4523 vorliegende Gesuch der Elisabeth Schwengl aber zu erledigen mit folgendem Bescheid: Über Einvernehmen der Hrn. Viertlmeister wird der Bittstellerin die Ausübung der freyen Beschäftigung des Blumenmachens gestattet, ihr jedoch ausdrücklich erinnert, daß sie hiedurch die hiesige Zuständigkeit nicht erlangt, daher ihren im Polizeyamte hinterlegten Heimathschein dto. Friedburg 23 Aug. 851 nach 4 Jahren wieder erneuern zu lassen habe. Hievon wird die Bittstellerin so wie das Polizeyamt, und

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