Nro. 4740 Gesuch des Hammerwerksbesitzers Johann Reitmayr um Abhaltung einer Augenscheins Coõn bezüglich des abgeändert beantragten Umbaues seines Kupferhammers u. sohin bedingte Baubewilligung. Ist dießfalls die Augenschein Coõn auf den 21. d.Mts. um 2 Uhr Nachmittags abzuhalten, wozu die Herrn Gemeinderäthe der I. u. IV. Section, Hr. Bauführer, die Hrn. Anrainer, Hr. Baumeister Gutbruner, die Hrn. Vorsteher des Wehrgrabens zur Intervenirung einzuladen sind. H. Distr. Akt. hat hiebey zur Protokollsführung zu erscheinen. II. Section. Nro. 4765. Protokoll über die aufgenommenen Gesuche um Unterstützung aus dem Armenfonde u. darüber gefaßten Beschlüße. Dieses Protokoll ist in Abschrift der Armeninstituts Rechnungsführung in so weit es nöthig u. so weit es nur Betheilungen u. Aufbesserungen betrifft, zuzustellen u. zwar mit dem Auftrage, daß die neuen Betheilungen u. bewilligten Erhöhungen vom 15 Nov. d. J. anzufangen haben, u. in Rechnung zu stellen sind. Nro. 4819 § 4830. Verordnung von der kk Landesschulbehörde Linz betreffend die Sicherung der Schullehrer in dem gesetzl. Maße u. Bezug des Schulgeldes u. die Einbringung desselben, dann Dekret der kk. Bezkshptm. Steyr daß die Einhebung des Schulgeldes von Seite der Schullehre in Folge obiger Verordnung nicht mehr statthaben darf. Laut dieser Verordnung und der hierauf erfolgten Currende werden die bey den städtischen Schulen in Steyr angestellten Schullehrer aufgefordert, ein genaues Verzeichniß jener Kinder, welche ihre Schulen besuchen, vorzulegen, u. darin anzumerken, wie viel für jedes Kind an Schulgeld bezahlt wird. Ebenso haben dieselben einen genauen Ausweis über die Schulgelds Rückstände hereinzugeben, damit der betreffende Beamte, welcher mit deren Einhebung betraut wird, von Allem genau Kenntniß hat. Nro. 4761, 4774 & 4779. 3 Anzeigen, des Direktor Haasbaur, Schullehrer Irk u Halbmayr mit den Verzeichniße über die Schule nachläßig besuchenden Kinder. Sind die Ältern dieser die Schule nachläßig besuchenden Kinder in Folge Verordnung v. 28 Septbr. 851 auf den 24. d.Mts.
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