Ratsprotokolle 1851

sen, verharren müsse. Ferner, da kein Bauvertrag abgeschlossen wurde, so kann kein solcher auch nicht vorgelegt werden was aber die Erklärung des Hrn. Bauführers vom 18. Okt. 845 anbelangt, u. was es mit derselben für ein Bewandtniß habe, so kann der Gemeinderath eine genauere Aufklärung hierüber nicht geben, u. Alles was hierüber gesagt werden. kann, liegt in dieser Erklärung des Herrn Bauführers selbst u. kann sich nur auf die Muthmaßungen beschränken, daß der Hr. Bauführer bey dem Beginn des Baues selbst der Meinung war, mit der angebothenen Summe auszureichen u. daß sich die Bauten u. deren Kosten mehrten, wie sich der Orden im Besitze des Krankenhauses und in der ihm hiedurch übertragenen Kran kenpflege versetzt sah; endlich mag wohl der Herr Bauführer auf unentgeldliche Zufuhr von Baumaterial gerechnet haben, welche Voraussetzung aber durch die Bewegungen des Jahres 848, die Alles aus dem Geleise brachte, vereitelt worden seyn wird. Die richtigste Aufklärung über die Bewandtniß der Erklärung des Herrn Bauführers könnte aber jedenfalls dieser selbst geben. In diesem Sinne wäre der Bericht an die kk. Bezkshptm. zu erstatten, und selben sämmtl. Bezugsakten anzuschließen. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einverstanden, daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Hrn Referenten. Der Herr Bürgermeister in Folge Beschluß vom 30 Sept d. J. bringt zur Kenntniß der Versammlung: Nro. 3327. Den Bericht an die k.k. Bezkshptmschft wegen Erwirkung eines Landesgesetzes hinsichtlich des Bezugsrechtes zur Abnahme von einem 2 % Mortuar von allem innerhalb des Gem. Bezirkes gelegenen reinen Verlaufts Vermögen zu einem 1 % bey der Besitzanschreibung zu entrichten

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