Regulierung an der benannten Vorstadtpfarrkirche. Ist dieses Gesuch der geistlichen Tochter der Vorstadtpfarre unter Anschluß eines KirchenrechnungsExtractes an die h. Statthalterey mit Note gutächtlich einzubegleiten. Nro. 4507 Note vom k.k. Kammeral Zahlamte Linz mit der umschriebenen Verlosungs Obligation No. 38959 pr. 435 fl auf den Armenfond der Stadt Steyr lautend nebst Inteen. Verzeichniß. Ist diese Oblion. dem Hrn. Armeninstituts Rechngsführer zur gehörigen Vormerkung in die Rechnung u. Hr. Schiefermayr zur Vormerkung in das Depositenbuch, u. Hinterlegung in die Depositenkaße abzugeben. No. 4498 Begräbnißkonto für Beerdigung des Georg Seidl pr. 1 fl 38 xr C.M. Der Armeninstituts Rechnungsführung zur Zahlung mit 1 fl 38 xr C.M. ad No. 4417 Erled. der VI. Section über das Gesuch der Elisabeth Schmid um eine Pfründe, u. bis dahin um eine Armenbetheilung. Hat Bittstellerin bey der nächsten Armen Coon. zu erscheinen, u. sich durch ein ärztliches Zeugniß auszuweisen. I. Section No. 4517 Gesuch des Franz Schober Besitzer einer Schneidergerechtsame um den Ehekonsens mit Johanna Kößler. Da zu Folge der politischen Instruktion vom 7. April d. J. L. G. Bl. Stück 16 die Ertheilung des Ehekonsenses der Heimathsgemeinde des Bräutigams zusteht, der bloße Besitz eines Hauses oder Gewerbes die Zuständigkeit noch nicht begründet, sondern vielmehr die letztere von der Aufnahme in den Gemeindeverband abhängig ist, so wird Ihnen Hr. Franz Schober unter Rückschluß Ihrer Beilagen erinnert, daß von Seite des Gem. Rathes gegen Ihre vorhabende Verehelichg. keine Einsprache erhoben wird. Sie sich jedoch um Ertheilung des Ehekonsenses an ihre Heimathsgemeinde zu wenden u. bey der Trauungspfarre damit auszuweisen haben. Sie haben sich daher, da sie das Heimathsrecht hier
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2