Ratsprotokolle 1850, Juli - Dezember

berechtigten, die an der ihnen in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuer 15 fl bis ausschlüßlich 40 fl entrichten, dann die von 6 bis einschließlich 9 angeführten Gemeindeangehörigen. In den III. Wahlkörper gehören die übrigen Wahlberechtigten Gemeindebürger, welche weder nach der Steuerzahlung noch nach ihren persönlichen Eigenschaften in den einen oder anderen Wahlkörper gehören, üben ihr Wahlrecht im III. Wahlkörper aus. Indem ich bey der Ausführung allfälliger Anstände durch die Mittheilung der weiters im Gemeinde Gesetze vorgesehenen § bereitwilligst begegnen werde, und allfällige Fragen bis zum Erscheinen des ämtlich einlaufenden Gesetzes die Berichtigung vorbehalte, überreiche ich die auf Grundlage des provisorischen Gemeinde Gesetzes angefertigte Liste aller wahlberechtigten Gemeinde Glieder dto. 12. July 1850, sammt den hierauf bezüglichen Akten und Reichsgesetzblätter zur entsprechenden Gebrauchsnahme. Werden diese Anträge allseits genehmigt, und dem Hrn. Sekretär Neumayr der Vollzug aufgetragen. Haydinger Plersch Krenklmüllner Wickhoff Anton Haller Wittigschlager Stigler Amtman M. Lechner Schriftführer

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