Ratsprotokolle 1850, Juli - Dezember

tet hierüber folgenden Vortrag Nach der StadtpfarrkirchamtsRechnung bezog das Rathspersonale des nunmehr gänzlich aufgelösten Maãt für die Besorgung der Vogtey u. Justizgeschäfte des Stadtpfarrkirchamtes jährlich eine Remuneration von 120 fl CMz u. der Amtman eine Besoldung von 18 fl CMz. Die Besorgung der Vogteygeschäfte ist bereits an den Gemeinderath übertragen u. die Justizgeschäfte sind bekanntlich am 1. d.Mts. nun gänzlich an die neuen kk. Gerichte übergeben worden, es versteht sich demnach von selbst, daß vom 1. July d.J. sowohl die obige Remuneration als die Besoldung des Amtmans einzustellen, dafür aber mit Schluß des Rechn. Jahres die für die Vogteygeschäfte gesetzlich bestimmte Perzentualgebühr der Gemeindekasse zu verrechnen ist u. es wäre demnach der Rechnungsführung der Auftrag zu ertheilen, daß sie vom 1. July d.J. die obigen Bezüge einstelle u. dagegen für die Zukunft von dieser Zeit an die gesetzlich entfallenden Prozente der Stadtkaßa verrechne. Hievon sind auch der Amtmann Hofer so wie der Hr. Bürgermeister mit Dekret zu verständigen u. ich glaube daß, nachdem nicht nur bey der Stadtpfarre sondern auch bey den übrigen Kirchen so wie bey dem Mildenvers. Fonde noch mehrere Ersatz u. Suspensposten aus der Vorzeit aushaften, für welche der Gemeinderath auf keinen Fall verantwortlich gemacht werden kann in dem Dekrete an den Letzteren dieß ausdrücklich bemerkt u. der Hr. Bürgermeister, damals gewesenen Vorstand der ehemaligen Vogtey nach meiner Ansicht alle Haftung und Verantwortlichkeit trifft, dringend ersucht werde, sich die Richtigstellung

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