Ratsprotokolle 1850, Juli - Dezember

Präliminar 850, und dem Inventario 849 wurde 1200 Abdrucken aufgelegt nebst öffentlichen Anschlag sämtlichen Kontribuenten resp: Hausbesitzern zugestellt; die Rechnungen u. Inventarien zur Prüfung u. Durchsicht in hiesiger Amtskanzley aufgelegt, jene aber über die Milden Fonde und Stiftungen kamen von der kk. Prov. Buchhaltung nach einer strengen Prüfung unbeanstandet zurück. ad g. Diese unbestimmte Anklage wird durch die schlüßliche Aufforderung u. Beibringung der Beweise zeitgemäß seine Beantwortung finden. ad h. Die Prinzipien, nach welchen der Gem. Aussch. seine Haltung gegenüber der kk. Bezhshptm. regelte waren dahin gerichtet, in dem wechselseiti gen Verkehre die gemeinschäftl. Inteẽn zu fördern. Wohldienerey u. niedere Unterwürfigkeit ist durch keinen Beweis begründet. ad. i. Die Ironie Städtchen und immenser Bevölkerung liegt zu Tage, die Ausarbeitung einer Gem. Ordnung ist bereits für die Rechnungsausgabe des abgelaufenen Militärjahrs sind alle Vorbereitungen zur Drucklegung dem Abschluße nahe u. der Jahresvoranschlag pro 1850/51 bereits genehmigt. als eine gesetzliche Bedingung der ämtlichen Wirksamkeit erschöpfend nachgewiesen worden. ad k. Findet zum Theile in c. seine Widerlegung u. in der unläugbaren Gepflogenheit des amtlichen Verkehrs von Seite des Gemeinderathes mit den hohen u. höchsten kk. Behörden. Es ist eine die betrübende Erscheinung unseren Tage, daß der redlichste Wille die aufrichtigsten Bestrebungen, nützlich zu Wirken verkannt u. auf die höhnischeste Weise angegriffen werden, daher auch der gefertigte Gemeinderath diesem Geschicke Preiß gegeben ist und dadurch nothgedrungen veranlaßt ist erhaben über Anfeindungen von einseitigen Partheystandpunkte am Abend seines Wirkens, der bey Weiten größeren Zahl seiner Mitbürger einen Beweis seiner Wohlmeinung dadurch zu geben nothgedrungen ist zu erklären: "Nachdem in dem Abendblatt des Wanderers No. 490 und im Gem. Blatte No 21 die ge-

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