Ratsprotokolle 1850, Juli - Dezember

u. anständiger Sprache mit Wahrheit zu vertretten, die zugesicherten Freyheiten als unschätzbare Güter festzuhalten u. zu behaupten. Dieß waren die Grundpfeiler worauf gestützt der neue Bau im vereinten Zusammenwirken aller seiner Glieder verstehen und in der städtischen Verfaßung seinen Ausdruck finden sollte. Inmitten der Vorbereitung der Arbeiten hiezu erschien das Allerhöchst sanktionirte Gemeinde Gesetz vom 17. März 849, wodurch die Thätigkeit des Aussch. feste Anhaltspunkte gewan um nach §. 6 die in seinem Mandate gelegene Verpflichtung zu erfüllen, der Stadt Steyr welche gemäß ihrer Industrie nicht zu den unbedeutenden Städten des Landes gezählt werden kann, die den Verhältnißen entsprechende Gemeindeordnung zu entwerfen. So wurde denn mit Zuhilfenahme an gesammelten Materialien und nach gepflogenen Comte Berathungen unter stetter Berücksichtigung der örtlichen Verhältniße die Gemeinde Ordnung für die Stadt entworfen, und in der Sitzung des Gemeinderathes am 16 Oktober 849 im Beyseyn von 22 Mitden Versitzenden nicht eingerechnet gliedern, definitio angenommen. Nach erfolgter Reinschrift wurde dieselbe im Monate November im Wege des kk. Traunkreisamtes in der vollen Zuversicht zur Genehmigung vergelegt. als das Organisirungs Operat mit der Verordnung des kk. Traunkreisamtes vom 20 July 849 betreff der Feststellung der selbstständigen Ortsgemeinden zur Einführung des Gem. Gesetzes durch den Ablauf der Reklamationsfrist die Bekanntgabe der selbstständigen Ortsgemeinden u. die Ausführung zur Einsetzung der Organe in nahe Aussicht stellte wozu diesem Momente zugleich war nach dem Wortlaute das h. Ministerium werde einer bereits constituirten Gemeinde die in Jahresfrist den Beweis der Fähigkeit eigener Verwaltung gegeben hat jenes organische Statut in kürzester Zeit verleihen um so gewisser

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2