zu stellen, daß, nachdem überhaupt alle Feudallasten aufgehoben sind, der hiesige Mild. Vers. Fond, resp. Bruderhaus Amt von diesen Beiträgen gänzlich enthoben werden wolle. Herr Gem. Aussch. Nutzinger u. Referent der IV. Section übergiebt zu der vom Hrn Referenten der I. Section u. Gem. Rath Haller abgefaßten in der heutigen Sitzung vorgetragenen, und vom Refer. der IV. Sect. nebst mehreren Hrn. Ausschüßen gefertigten Ansprache an die Mitburger nachstehendes Seperat-Votum. Ich stimme den darin angeführten Erklärungen vollkommen bis auf den Schluß bey, wo es heißt. daß der gesetzlich berufenen Repräsentanz worunter ich den neu constituirten Gemeinderath verstehe, strenger Rechenschaftsbericht abzulegen sich bereit erklärt wird. Ich werde nie anstehen, über meine Handlungen als Ausschuß Erläuterungen zu geben, jedoch kann ich weder der folgenden noch einer späteren Gemeinde-Repräsentanz ein Recht einräumen, meiner Gebahrung als Ausschuß und Referent einer Rechenschaft in solcher Ausdehnung zu unterziehen wie obige Worte gedeutet und ausgelegt werden könnten. Ich bin durch das Vertrauen meinen Mitburger in freyer Wahl als Ausschuß hervorgegangen, sie haben mir hierdurch das Recht der Besorgung ihrer Angelegenheiten eingeräumt, ich habe dieses Recht bis zur Stunde nach meinem besten Wissen u. Gewissen geübt, werde es bis zur Auflösung des gegenwärtig zu Recht bestehenden Gemeinderathes eben so treu und gewissenhaft üben, und halte mich deßhalb deßen, wie die Wort Rechenschaftsbericht früher oder späten interpretirt werden könnten, vollkommen enthoben, will mich dagegen hierdurch auch feyerlichst verwahren und bitte zugleich dieses Votum
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2