Ratsprotokolle 1850, Juli - Dezember

Z. 23222. sind diese Verpflegskosten bey der Gemeinde Garsten, resp. dem dortigen Armeninstitute nachzusuchen. No. 3374. Äußerung der Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung in Betreff der Josef Eder'schen Verpflegskosten Differenz. Mit dem h. Statthaltereyerlaß vom 20. Okt. d.J. womit die Anweisung dieser Verpflegskosten Vergütung an der Landeskonkurrenz an das ständische Obereinnehmeramt angezeigt wird, erledigt. No. 4164. Die Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung bittet um Ausmittlung rücksichtlich der Versorgung des Leopold Neuhauser, ob er als Selbstzahlenden oder Bezirksarmer zu behandeln sey. Die Mild. Vers. Fonds Rechnungsf. mit Vorhalt zu verständigen, daß nach h. Statthalterey Entscheidung vom 1. Okt. d.J. Z. 22886 Leopold Neuhauser aus den in dieser Entscheidung angeführten Gründen bisher zuständig ist, dennoch der bereits erlaufene Kostenbetrag auf Rechnung des Armeninstitutes zu setzen, u. in Hinkunft die Verrechnung für Leopold Neuhauser als Selbstzahlender aufzuhören, dagegen derselbe als Bezirksarmer zu behandeln ist. No. 4195. Note der kk. Bezkshptmschft Waidhofen an der Ybbs mit Circulare in Betreff der für die Schule, Weistrach zu vergütenden Schulbeheitzungskosten. Aufzubewahren u. ist der M. Vers. Fonds Rechnungsführung aufzutragen, daß der Betrag pr 30 2/4 xr CMz. für die Jahre 1849/50 und 1850/51 an die kk. Bezkshptmschft Waidhofen, mit Vorbehalt des Rückersatzes mit Schreiben eingesendet werden u. daß in diesem Schreiben gegen einen derley Beitrag aus dem Grunde protestirt werden müsse, weil das Stiftungsvermögen des M. Vers. Fondes jedweder auch nur unbedeutender Schonung bedarf, u. weil überhaupt nicht abgesehen werden kann, wie das Bruderhausamt je mit einem solchen Beitrag ins Mitleiden gezogen werden konnte, weil dasselbe in Nied. Österr. auch nicht einen einzigen Zehentholden oder Unterthan hatte, demnach die Bitte

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