Ratsprotokolle 1850, Juli - Dezember

gehobene Zehentleistung gebührende EntschädigungsSumme, so wie die hierauf entfallende Rente auf Konto des Burgerspital Steyr in Vorschreibung bringe, in Empfang nehme, u. gehörig verrechne. Die Orig. Dokumente werden zur Behebung der verfallenen Rente bey dem kk. Zahlamte jedesmal vorzuweisen nöthig seyn, welches dem Hrn. Kaßier hiemit bekannt gegeben wird. No. 4053. Note den kk Prov. Liquid. Coõn mit Bekanntgabe der Ministerial Entscheidung, laut welcher der Gem. Rath mit seinem Rekurse in Betreff der Erled. der Patr. Ger. u. Verw. Kostenverrechnung für das 4. Qtl. 849 abgewiesen, bezügl. des Konduktsquart. für den verstorb. Kanzellisten Zeilmayr pr 62 fl 30 xr u. in Betreff der definitiven Entscheidung wegen der Pensionen der Komunalbeamten eine eigene Verhandlung im Zuge sey. Zur Wissenschaft u. ist hievon eine Abschrift dem Rechn. Rev. Schiefermayr zur Kenntnißnahme u. Vormerkung dieses Elaborats zuzustellen. No. 4009. Note vom kk. Oberlandesgerichte Linz wegen Verständigung des Hrn. Landesger. Asseßor Tettineck u. Polivka behufs der Erhebung ihrer Reisepartikularien bey der hiesigen kk. Sammlungskasse. Die beyden Hrn. Assesoren sind hievon mit Abschrift zu verständigen. No. 3603. Protokoll mit Rosina Staffleitner pto ihres Platzgefällsrückstandes. Laut Kr. Dekr. vom 18. Xber 830 Z. 13707 auf Grund der h. Hofkanzley Verordn. v. 29. Xber 829 Z. 30049 u. Regg̃s Dekr. v. 26. 9ber 830 Z. 32179 wegen Regulirung der Markt u. Standelgelder, ist der Gemeinde Steyr das Recht eingeräumt, das Viktualien, Mauth-, Platz-, Wochenmarkts-Gefäll, Körbelgeld etc. welches bisher an Wochenmarktstagen oder beym täglichen Verkauf der Feilschaften abgenommen wurde, auch künftig u. zwar von jedem Korb, Karren, Schaff, Steige &c. &c. worin Feilschaften zum Verkauf ausgestellt sind mit 1 xr. CMz abnehmen zu dürfen. Laut gem. räthl. Beschluß vom 7. 9ber 1848 Z. — hat es bis zur Regulirung der städti-

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