Gemeindegesetzes an die Gemeindevorstehung seines gegenwärtigen Aufenthaltsortes zu wenden habe. No. 3735. Note der k.k. Bezkshptm schft, laut welcher Peter Blumauer mit seinem Rekurse wegen der ihm vom Gemeinderathe verweigerten Betheilung des Ehekonsenses abgewiesen u. ihm bedeutet wird, daß er die Zuständigkeit zur Gemeinde erst dann ansprechen kann, wenn er von der Gemeinde in den Gemeindeverband aufgenommen worden ist. Ist Peter Blumauer unter Rückschluß seiner Rekursbeilagen mit Dekret zu verständigen. No. 1742. Indors. der kk. Bezkshptm schaft mit Kommunikat wegen Ausstellung eines Heimathsscheines für die in Gmunden bedienstete Magdalena Schemlitzka. Dem Polizeyamte zur Ausstellung des Heimathscheines oder Anzeige der dagegen obwaltenden Anstände No. 3166. Gesuch des Franz Gruber Diplom Apothecker in St. Pölten um einen Heimathschein. Dem Hrn. Bittsteller wird hiemit unter Rückschluß seines Paßes u. der zum Heimathscheine beygebrachten 30 xr CMz rathschlägig erinnert, daß er sich, nachdem weder selber noch sein ich Vater hier als einheimisch conscribirt ist, an jene Gemeinde sich zu verwenden habe, unter welcher sich sein Hr. Vater seit dem Jahre 826 zuletzt befand u. gestorben ist u. von welcher Hr. Bittsteller bisher seine Päße erhielt. No. 3719. Gotthard Vielhaber Messerergeselle um Aufname in den Gemeindeverband u. Verehelichungsbewilligung mit Magd. Großauer. Da der Ankauf eines Hauses oder Gewerbes die Gemeindeangehörigkeit noch nicht begründet, die Aufname in den hiesigen Gemeindeverband aber dem Hrn. Bittsteller noch nicht ertheilt werden kann, weil nicht nachgewiesen ist, daß die Hindernisse, welche laut des Kaufvertrages der Besitzanschreibung des Herrn Bittstellers im
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