statutes zu berathen, und in solcher Angelegenheit keine Instruktionen gegeben werden können, so überläßt man es der bekannten Rechtlichkeit und Ehrenhaftigkeit obgenannter Herren, nach besten Wissen u. Gewissen zum Frommen der Stadt, und ihrer Bewohner zu wirken. Hierauf wurde dieses Protokoll geschlossen und allseitig gefertiget. Plersch Haydinger Jos. [?] Pfaffenberger Redtenbacher Stigler Wittigschlager M. Lechner Gaffl Anton Haller Amtman Schriftführer No. 3561 G Currende an sämtliche Herren Gemeinderäthe In Folge h. Statthalterey Erlaßes vom 30. v. Mts. Z. 22394 intim. mit bezirkshptschftl. Note vom 3. dß. Z. 7870 wurden die Herren Gem. Räthe Anton Gaffl u. Anton Haller als Vertrauensmänner zur Berathung des Gemeindestatutes für Steyr an das hohe Ministerium nach Wien bestimmt. Nachdem nun die obgenannten Herren in Erwägung der Wichtigkeit dieser Aufgabe u. der damit übernommenen Verantwortlichkeit mittelst Eingabe vom 7. dß. Z. 3561 um nochmalige Durchgehung und Berathung des bereits verfaßten u. vorgelegten Entwurfes der Gemeinde Ordnung für hiesige Stadt angesucht haben, ob hierin nicht allenfalls Abänderungen zu treffen, oder Zusätze zu machen seyen, so wird dieserwegen morgen den 9. dß. um 2 Uhr Nachmittags im hiesigen Rathssaale eine außerordentliche Sitzung abgehalten, u. sämtliche Herren Gemeinde Räthe zur unausbleiblichen Erscheinung mit dem Beisatze hiezu höflichst eingeladen, daß die Nichterscheinenden als die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden in dieser Beziehung beytrettend angesehen würden. Steyr am 8. October 1850. Haydinger
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