zu treffenden Verfügungen u. Vorkehrungen in Betreff der in den Bezirken Ternberg u. Losenstein herschenden Viehseuche. Die Herrn Grundbesitzer mit Currendalschreiben durch Einsicht dieses zu verständigen, dem Polizeyamte mit der Weisung in Abschrift zuzustellen, daß es den Mauthnern sowohl an der Ternberger als St. Peter Strasse den gemäßesten Auftrag ertheile, jeden bey ihrer Mauth anlangenden Vieheintrieb dem benannten Amte zur Einleitung der nöthigen Untersuchung anzuzeigen u. die Fleisch Beschau sowohl bey hiesiger als fremden Viehschlachtern unter Zuzug Sachverständiger möglichst oft vorzunehmen. No. 3545. Note der kk. Bezkshptmschft über die vom Gemeinderath gemachte Vorstellung in Betreff der demselben zugekommenen verletzenden Zuschrift. Ist dieser Erlaß der kk. Bezks hptmschft wörtlich in das heutige Sitzungsprotokoll aufzunehmen. Hinsichtlich der verletzenden Zuschrift des Hrn Johan Seidl bleibt dem Hr. Vorstande die Einleitung der weiteren Veranlaßung zur Ehre des Gemeinderathes anheim gestellt. No. 7495. An den löbl. Gemeinderath in Steyr. Aus der an mich gereichten Vorstellung vom 17. l.Mts. Z. 3206 deren Beilagen im Anschluße zurückfolgen, habe ich mit Befremden vernommen, daß einige Mitglieder des hiesigen Gemeinderathes ihre Aufgabe u. das Mandat, wozu sie das Vertrauen durch die Wahl der Gemeinde berufen hat, so wenig kannten, daß sie sich erlaubten, willkührlich und eigenmächtig aus den Gemeinderaths Sitzungen auszubleiben, oder gar sich von ihrem Dienste loszusagen. Ein solches Benehmen hätte von dem Gemeinde rathe u. insbesondere von seinem Vorsteher dem Herrn Bürgermeister Haydinger niemals geduldet u. die betroffenen Hrn. Gem. Ausschüße zu ihrer Pflicht verhalten, oder im Falle eines gesetzl. erlaubten Austrittes zur Wahl eines Ersatzmannes geschritten werden sollen. Da jedoch gemäß der dem löbl. Gemeinderathe von dem Hrn. Statthalter kürzlich mitgetheilten Eröffnung der Hr. Minister des Innern keinen Anstand genommen hat, dem Ansuchen der Stadtgemeinde Steyr um Bewilligg̃ einer eigenen städtischen Verfaßung zu entsprechen u. deshalb die neue Constituirung der Gemeinderepräsentanz in sehr naher Aussicht steht, übrigens es auch keinem Zweifel unterliegt, daß in so lange als die neue Gemeindevertretungswahl nicht Platz gegriffen hat, der gegenwärtige provisorische Gemeinde-
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