zu laßen, so solle auf die vor einiger Zeit von den Hrn. Dr. v. König u. Krakowitzer an den Gemeinde rath gestellten Forderungen eingegangen und die selben allsogleich ersucht werden, ihre Wirksamkeit als Armenärzte schon mit 1. Oktober zu beginnen und bis zur Creirung des neuen Gemeinderathes provisorisch thätigst fortzuführen, beyden aber die entfallende Quote nach Ablauf eines jeden Monats bey der städtischen Kaßa vom 1. Okt. d. J. angefangen angewiesen werden. Dieser Meinung schließen sich die Herren Ausschüße Redtenbacher, Nutzinger & Gröswang Pfaffenberger an daher Beschluß per majora: Es ist allsogleich der Concurs wegen Besetzung eines eigenen ArmenArztes für Stadt Steyr auszuschreiben in der Linzer u. Wiener Zeitung, dann in dem Gemeindeblatt einzuschalten, und der Termin zur Einbringung der Gesuche der 24. Oktober d.J. zu bestimmen. Als Gehalt wird einstweilen der Betrag von jährl. 200 fl bestimmt, und die entsprechende Gehaltserhöhung der künftigen Gemeinderepräsentanz vorbehalten. Um damit aber bis zur Besetzung dieser Stelle der dringenden Bedürfnisse, den armen Kranken allsogleiche Hilfe zu leisten abgeholfen werde, so sind auf Grundlage der vom Hrn. Kreisarzte Dr. v. Pflichtenfeld abgegebenen Äußerung, daß die von ihm u. dem Hrn. Dr. v. König u. Hrn. Dr. Krakowitzer im Jahre 848 in das Zwangslose Blatt No. 11. hineingegebene Erklärung wegen Ausführung der Armenpraxis von ihrer Seite, noch immer aufrecht bestehe, die letztbenanten Herrn Doctoren mit Schreiben zu ersuchen und aufzufordern, bis zur Creirung eines eigenen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2