Ratsprotokolle 1850, Juli - Dezember

hin erklärt, daß die in dem zwanglosen Blatt No 11. dto. 10. April 848 veröffentlichte Erklärung der Hrn. Ärzte noch vollkommen aufrecht bestehe, nachdem in dieser Beziehung keine Zurücknahme erfolgt ist, übrigens die genannten Herrn Ärzte in Folge ihres Eides u. den in ihrem Diplome entlassenen Verpflichtungen zur Behandlung der armen Kranken auch gesetzlich dazu verhalten werden können. Zudem erklärt, die Herr Kreisarzt sich vollkommen einverstanden, wenn die Stelle eines Gemeinde Armenarztes creirt und in den öffentlichen Blättern ausgeschrieben werde. Herr Referent trägt daher an, daß die Ausschreibung wegen Besetzung der Stelle eines eigenen Stadtarztes unverweilt vorgenommen u. veranlaßt und um den dringenden Bedürfnisse allsogleich Fürsorge für Hilfesuchende arme Kranke zu begegnen die Hrn. Ärzte Dr. v. Koenig u. Dr. Krakowitzer mit Schreiben angegangen werden, auf Grund der in dem zwanglosen Blatte eingeschalteten Erklärung, welche noch aufrecht besteht, die ärztliche Hilfeleistung armer Kranker bis zur Besetzung eines eigenen Stadtarztes zu übernehmen und den in ihrem Diplome enthaltenen Verpflichtungen nachzukommen. Mit diesem Antrage sind die Herren Ausschüße Gaffl, Kanonikus Plersch, Heindl, Krenklmüller, Vögerl, Wittigschlager, Stigler, Haratzmüller u. Lechner einverstanden. Herr Gemeinderath Wickhoff erklärt, daß er mit dem Antrage des Hrn. Referenten der I. Section die Stelle eines eigenen Stadtarmenarztes zu creiren und in den öffentlichen Blättern auszuschreiben nicht einverstanden sey, sondern stellt dagegen den Antrag: In Anbetracht der Dringlichkeit der Umstände u. um die hiesigen Armen nicht länger ohne ärztliche Hilfe

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