kosten in Raten abzuzahlen. In Entsprechung dieses Antrages hat die Armeninstitutsrechnungsführung, resp. Kaßaamt, hohen Orts untern 22. Jänner d.J. den Auftrag erhalten, über sämtliche, das Armeninstitut betreffende Verpflegskosten den Ausweis vorzulegen. u. Äußerung über die zu leistenden Ratenzahlungen zu erstatten. Dieser Ausweis mit der Äußerung liegt nun vor, u. ersterer zeigt die bedeutende Summe von 7003 fl 52 xr C.M. von welchem nun der aus den besonderen Stiftungen mit jährl. 103 fl 21 xr C.M. seit 1844 entfallende Betrag pr. 645 fl 56 1/4 xr C.M. abzuziehen kommt, mithin ein Betrag von 6357 fl 55 3/4 xr zur Rückerstattung erscheint, zu welcher Summe noch einige Beträge geschlagen werden müßen, die sich bey der Revision der Rückstände der Selbstzahlenden herausgestellt haben, u. sich noch im Verlaufe der Verhandlungen herausstellen können. Zur Rückerstattung dieser entfallende Summe stellt nun das Kaßaamt den Antrag, daß dieselbe in Raten von jährl. 200 fl geschehen soll, u. zwar darum in so geringen Beträgen, weil der Armenfond zu sehr in Anspruch genommen, stets von der Stadtkaßa seinen Abgang decken muß, die letztere aber so entkräftet ist, daß ohne Umlage die eigenen Gemeindeauslagen nicht mehr bestritten werden können. Fände dieses Projekt Annahme, so würden dem M. V. Fond für das vorschußweise ausgelegte Kapital nur die 3 % Zinsen vergütet, u. obwohl von denselben ganz abgesehen werden soll u. muß, würden doch 32 Jahre vergehen, bevor die Rückzahlung ihr Ende erreichen würde. Ich befürchte daher, daß dieser Vorschlag von der h. Statthalterey nicht angenommen werden wird, und stelle dem-
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