Schulfond keine einem Normalschulfondsbeitrag unterliegende Verlaafts. Abhandlung gepflogen wurde. Ist an die hiesige k.k. Bezkshptmschaft die Fehlanzeige zu erstatten. No. 1962 Dieselbe Anzeige in Betreff des Dom. Meßerergesellen Bruderschaft. Erledigt wie oben ad No. 1961. No. 1964 Dieselbe Anzeige in Betreff des Dom. Scheckenamt. Erledigt wie oben. No. 1966 Dasselbe in Betreff des Dom. Mildenversorggsfond. Do. do. No. 1966 Dasselbe in Betreff des Dom. Stadtpfarrkirchamt. Do. do. No. 1960 Sekr. Neumayr überreicht das in Duplo ausgefertigte Verzeichniß über die bey dem nunmehr aufgelösten Justiz Maat. Steyr im I. Semester 1850 vorgeschriebenen u. eingefloßenen Normalschulfondsbeiträge s. Verzeichniß über die an das hiesige k.k. Landesgericht übergebenen unbewendeten Abhandlungen nebst eingefloßenen Geldbetrag pr. 25 fl C.M. Sind diese Verzeichniße sammt Geldbetrag der hiesigen k.k. Bezkshptmanschaft mittelst Note einzusenden. No. 1963 Dasselbe in Betreff des Dom. Scheckenamt sammt Betrag pr. 1fl C.M. Gleiche Erledigg. wie oben mit dem Ersuchen, den Empfang auf dem Duplikate zu bestättigen. No. 1965 Dasselbe in Betreff des Dom. Mildenvers. Fond nebst Betrag pr. 7 fl C.M. Dieses Verzeichniß in Duplo auszufertigen, u. sammt dem Betrag pr. 7fl C.M. u. dem Verzeichniße über die unbeendeten Abhandlungen der k.k. Bezkshptmschaft hier einzusenden. No. 1967 Dasselbe in Betreff des Dom. Stadtpfarrkirch- u. 4 Ben. Amt nebst Betrag pr. 5 fl C.M. Erledigt wie ad No. 1963.
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