schen Verpflegskosten Differenz. Da in der abgeforderten Äu ßerung nicht genügend nachgewiesen ist, warum nicht sämtl. Verpflegskosten in die Verlaãft der Anna Köstler angemeldet u. einbezogen wurden, die Verhältniße der Verwandten der Anna Köstler nicht der Art sind, daß die Kosten von selben eingebracht werden könnten, der Ersatz derselben aber im gegenwärtigen Falle entweder der M.V.F. Rechnungsführung oder dem Armeninstitut zur Last fallen müße, so wird erstere mit Rathschlag angewiesen, selbst jene Maßregeln einzuleiten, damit diese Last von sich weg und auf Rechnung des Armeninstitutes genommen werde. No. 3004. Note der geistl. Vogtey der Vorstadtpfarrkirche St. Michael über das Verhängen des kk. Landesger. Präsidenten wegen Wegräumung der Planke im Hofe des kk. Landesgerichtsgebäudes. Ist eine Abschrift dieser Note dem kk. Landesgerichtspräsidenten mit Schreiben des Inhalts mitzutheilen, daß von Seite der weltlichen Vogtey erst dann gewilligt werden kan, wenn h. Orts die Genehmigung herabgelangt seyn wird, wozu schon untern 14 Juni 850 Z. 1627 im Wege der kk. Bezkshptmschft das Geeignete eingeleitet, wurde. An die kk. Bezkshptmschft aber ist das Ersuchen um schnelle Erledigung mit Note und unter Anschluß einer Abschrift der Landesgerichtspräsidialnote u. der Äußerung der geistl. Vogtey zu stellen. No. 2259 aō 849. Nationale des am 26. Okt. 849 in das Krankenlaus aufgenommenen Frz. Ballergraber. Dem Conscr. Amte um Äußerung über die Zuständigkeit des Franz Ballergraber. No. 2095 aō 849. dasselbe des am 7. Okti¬ 849 eingetrettenen Martin Gleiche Erledigung wie vor. Reder Nro 2695 aō 849. Dasselbe des Jakob Petrach. Der Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung um Äußerung, ob sich Jakob Petrach unter den Restanten des Armeinstitutes u. mit welchem Betrage befinde, da es auffällt, daß
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