her die in der Kundmachung des Gem: Rathes v. 19. July 849 No 1343 sub 3. vorgeschriebenen gesetzl: Bestimmung nicht nachzuweisen vermag, so kann die Aufenthaltsbewilligung nicht ertheilt werden, u. muß ihr bedeutet werden, daß sie mit dem Austritt aus dem Dienste das Stadtgebieth binnen 3 Tagen um so gewisser zu verlassen habe, als sie sonst von hier in ihrer Heimathsgemeinde abgeschoben würde. Hievon ist dieselbe rathschlägig u. das Polizeyamt zur Darnachachtung zu verständigen. Nr. 2935 Constitut mit Jos: Trenzinger verehel. Maurer wegen Ausweislosigkeit u. Betteln. Ist an seine Zuständigkeit Gemd. zu verschieben. No. 2950 Relation des distr. Akt. Willner über die Dienstleistung des Polizeydieners Josef Schwab Ist das Zeugniß nach dem getreuen Inlaut der Relation auszufertigen, u. zur Unterschrift vorzulegen. Nr. 2942 Gesuch des Josef Stürckl um Ausfertigung des heimathl. Ehekonsenses. Dem Conscript Amte um Äußerung über die Zuständigkeit des Bittstellers. No. 2932 Jndors: der k.k: Bezkshptm. mit Marschplan des durchziehenden Ergänzungs- Truppenkörpers. dem Conscr: Amte zur geeigneten Verfügung u. Bequartirung. No. 2944. Note des k.k. Baron Piret Lin Inf Regm̃t mit der Todesanzeige des Gemeinen Ignaz Entelsberger Dem Conscript: Amte zur fachgemäßen Aufklärung No. 2909. & 2949 2 Rückgelangte Schubpäße. Aufzubehalten. No 2912. Gesuch des Josef Gruber um den Ehekonsens mit Anna Zehenthofer. Nachdem der Bittsteller an den Hauskaufschilling laut Kaufvertrag v. 1. July 850. erst einen Betrag von 40 fl CMz bezahlt u. auch als Taglöhner keinen selbstständigen Erwerb hat, so kann ihm die Gemeindevorstehung noch vor der Hand die Aufnahme in den hiesigen Verband, bis er nicht die am 2. Punkte des
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