effekten vorgenommen, um so dann unter Rückschluß der Akten das geeignete berichtet wird. No. 2656 Note der h. Statthalterey mit Genehmigung der Barbara Füxlmüller'schen Meßstiftg. Ist dießfalls an die h. Statthalterey neuerdings der Stiftsbrief Entwurf mittelst der entworfenen Note vorlegen, weil die Gebühren für den persolvirenden Priester ganz irrig angesetzt sind. No. 2652 Die Armeninstitutsrechnungsführung berichtet, in Betref der Betheilung an die Armen von den beiden Ortschaften Gmain u. Ramingsteg. Wird in Folge dieses Berichts der von der ArmeninstitutsVorstehung vorgelegte Verzeichniß jener Individuen, welche sich in Ramingsteg oder auf der Gmain befinden, aber bisher aus dem Armeninstitute Steyr betheilt worden sind, dem Hr. Distr. Akt. Willner nach der Weisung zuzumitteln um genau Aufschluß zu geben, welche der vorbenanten Individuen eigentlich zur Gem. Steyr zuständig seyen. Dieser Aufschluß wird binnen 6 Tagen erwartet, weil nach demselben die fernere Betheilung der benannten Armen geregelt werden muß. III. Section No. 2813 Note der k.k. Bez. Hptmschft. wegen neuerlicher Einsendung der zurückgestellten Eingaben an die gewählten Vertrauensmänner zur Einkommensteuerkoõn. Ist zu erwiedern, daß, nachdem selbe bereits an die betreffenden abgegeben sind, ob man sie zurückfordern soll u. wenn sie nicht zurückgegeben werden, was diesfalls zu veranlaßen sey. No. 2654 Elisabeth Dobler Maãtsrathswitwe bittet um gnädige Bewilligg̃ des weiteren Fortbezuges der Gnadengabe für ihre Tochter Elisabeth pr. 24 fl C.M. Aus rücksichtswürdigen Gründen werden der Fr. Bittstellerin 24 fl C.M. als Gnadengabe für ihre Tochter Elisabeth bewilliget, welche in vierteljährigen Raten, u. zwar am 16. 9ber 1850 mit 6 fl C.M. 16. Febr. 1851 6 16. Mai 1851 6 16. Aug. 1851 6 bey der Gem. Kaßa gegen auf klaßenmäßig gestempelte u. mit der Lebensbestättigung der Betheiligten versehenen
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