um den politischen Ehekonsens zur Verehelichung mit Anna Gegenhuber. Da diesem Gesuche die gesetzlich vorgeschriebenen Todtenscheine mangeln, u. der Gemeinderath nicht verpflichtet ist, sich von den wirklichen erfolgten Todfällen durch mühsames Nachsuchen in den an das hiesige k.k. Landesgerichtsarchiv übergebenen Büchern u. Abhandlungsakten die Überzeugung zu verschaffen, so sind diese Todtenscheine vorerst nachzutragen, u. bey dem Umstande, als Herr Bittsteller bey Gelegenheit der Verehelichung seines Sohnes Josef demselben die Anwartschaftsrecht auf der Drahtzugsrealität No. 70 in Aichet urkundlich zusicherte, zugleich den mit seiner gegenwärtigen Braut abgeschloßenen Heurathsvertrag vorzulegen. II. Section No. 2832 Ferd. Maurer äußert sich in Betreff der Kirchenrechgs. Erläuterungen u. Supererläuterungen pro 1846, 1847 & 1848. Sind diese Erläuterungen Supererläuterungen über die gelegten Kirchenrechnungen gemachten An- u. Superanstände sind in Abschrift unverzüglich an die Staatsbuchhaltung mit den gehörigen Beilagen einzuschicken. Die Originalien aber in der Registratur aufzubewahren. No. 2833 Derselbe überreicht den Entwurf der Supererläuterungen der hiesigen Kirchenrechnungen pro 1847. Erledigt ad No. 2832. No. 2834 Dieselbe überreicht die Kirchenrechnungs Erläuterungen pro 1848. Erledigt ad No. 2832. No. 2825 Note der k.k. Statthalterey mit genehmigten Termin zur Legung der KirchenrechnungsErläuterungen u. Supererläuterungen. Die oberwähnte Bewilligg̃ ist dem betreffenden Hrn. Rechnungsleger unverzüglich bekannt zu machen. No. 2800 Stadtpfarrkirchenrechnungsführung berichtet, daß der Amtman Hofer den noch pro 1848 ausständigen Grund u. Burgfrieddienst noch eingehoben hat. Ist dem gew. Amtmann Hofer mittelst Rathschlag zu bedeuten, den ihm wiederhohlt gegebenen Auftragen, den pro 1848 noch rückständigen Grund- & Burg-
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