den Schwellen, u. an der Seite unentgeldlich beyzustellen. Was die Abgrabung des Berges betrifft, so kann der Gemeinderath der Überbürdung mit höchst dringlichen Auslagen wegen da Pflasterer Hefner die Sprengung des Felsens durchaus nicht übernehmen zu wollen erklärte, solche nicht über sich nehmen wird es aber gerne sehen u. bewilligen, wenn die diese Passage besonders quendirenden Anrainer die Verbeßerung auf ihre Kosten besorgen. Hievon sind selbe zu Handen des Hrn. Johan Eysn zu verständigen, welcher zugleich um Überwachung der Arbeit ersucht wird. No. 2690. V. Section Note der k.k. Bezirkshptmschft waren Vorlage eines Moralitätszeugnisses und Taufscheines von Seite des Johan Hefner zu seinem Gesuche um Verleihung einer Fragner Gerechtsame. Ist Bittsteller rathschlägig zu verständigen infolge Auftrags der kk. Bezkshptmschft den bey seinem Gesuche mangelnden Taubschein u. das Moralitätszeugniß nachträglich directe an die Bezkshptmschft zu überreichen. No. 2671. Ind. Note der kk. Bezkshptmschft und Äußerung, ob Josefa Schmalzer hieher zuständig u. hauptsächlich ob ihr Gesuch anstandslos sey. Ist an die löbl. kk. Bezkshptmschaft die entworfene Note zu erlaßen. No. 2670. Indors. Note derselben um Gutachten nach Vernehmung der hiesigen Meßerer Innung ob das zu transferirende Mann'sche Gewerbe wirklich zu Recht bestehend anerkannt werde u. dessen Transferirung zweckmäßig sey. Beliebe Hr. Sekr. Neumayr dem Vorsteher der hiesigen Meßerer Innung wegen fraglichen Gegenstand ausführlich zu Protokoll zu vernehmen u. zugleich sein begründetes Gutachtes abzugeben, ob denn mit diesem Meße rergerechtsame, nachdem das Haus No 80/369 verkauft u. da daselbst eine Nagelschmidtgerechtigkeit ausgeübt, folglich das Feuer-
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